15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 6055

Drucken
ergänzende Informationen

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Beschluss05.05.2008

Vor Erhebung einer Verfas­sungs­be­schwerde müssen die fachge­richt­lichen Rechts­schutz­mög­lich­keiten ausgeschöpft werdenVerfas­sungs­be­schwerde eines Anwohners gegen Verkehrs­lan­deplatz ist unzulässig

Die von einem Anwohner gegen den vom Verkehrs­lan­deplatz Speyer ausgehenden Lärm erhobene Verfas­sungs­be­schwerde ist unzulässig. Dies entschied der Verfas­sungs­ge­richtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Beschwer­de­führer wohnt etwa 5 km vom Flugplatz Speyer entfernt. Er erstattete bei dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV) Anzeige wegen gesund­heits­ge­fähr­denden Fluglärms. Der LSV lehnte ein Einschreiten gegen den Flugplatz­be­treiber ab. Mit der daraufhin erhobenen Verfassungsbeschwerde macht der Beschwer­de­führer geltend, durch den Flugbetrieb in seinen Grundrechten auf Wohlergehen, körperliche Unversehrtheit und Unver­letz­lichkeit der Wohnung sowie des Eigentums verletzt zu sein. Die zuständigen Behörden kämen ihrer Verpflichtung nicht nach, die Einhaltung der gesetzlichen Lärmwerte zu überwachen. Der Verfas­sungs­ge­richtshof hat die Verfas­sungs­be­schwerde als unzulässig zurückgewiesen.

Beschwer­de­führer rügt Bundesrecht - Landes­ver­fas­sungs­ge­richtshof unzuständig

Soweit der Beschwer­de­führer die Weigerung des LSV angreife, wegen des Fluglärms einzuschreiten, rüge er die Anwendung von Bestimmungen des Bunde­s­im­mis­si­ons­schutz­ge­setzes und des Luftver­kehrs­ge­setzes. Hierbei handele es sich um Bundesrecht. Dessen Anwendung sei nach dem Landesgesetz über den Verfas­sungs­ge­richtshof der Prüfungs­kom­petenz des Verfas­sungs­ge­richtshofs grundsätzlich entzogen.

Vor Erhebung einer Verfas­sungs­be­schwerde sind die Fachgerichte anzurufen

Des Weiteren habe der Beschwer­de­führer die zur Verfügung stehenden fachge­richt­lichen Rechts­schutz­mög­lich­keiten vor Erhebung der Verfas­sungs­be­schwerde nicht ausgeschöpft. Insbesondere habe er die in der Vergangenheit erteilten Betrie­bs­ge­neh­mi­gungen nicht angefochten und gegen die Ablehnung des LSV, wegen des Fluglärms einzuschreiten, keinen Widerspruch eingelegt und auch keine Klage beim Verwal­tungs­gericht erhoben. Schließlich habe der Beschwer­de­führer die Möglichkeit gehabt, gegen den Anfang 2008 erlassenen Planfest­stel­lungs­be­schluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Speyer vorzugehen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/08 des VerfGH Rheinland-Pfalz vom 13.05.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6055

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI