21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 7944

Drucken
Urteil26.05.2009Verfassungsgerichtshof Nordrhein-WestfalenVerfGH 2/09
ergänzende Informationen

Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen Urteil26.05.2009

VerfGH Nordrhein-Westfalen: Wegfall der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen ist rechtmäßigGrundsätze des demokratischen Rechtsstaats nicht verletzt

Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen in Nordrhein-Westfalen ist mit der Landes­ver­fassung vereinbar. Dies hat der Verfas­sungs­ge­richtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den Normen­kon­trol­lantrag der Landtags­ab­ge­ordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine entsprechende Neuregelung im Kommu­nal­wahl­gesetz (KWahlG NRW) zurückgewiesen.

Die im KWahlG NRW geregelte Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit verletze keine Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber verfüge bei der Ausgestaltung der Bürgermeister- und Landratswahlen über einen weiten Gestal­tungs­spielraum. Die Neuregelung im KWahlG NRW, mit der die frühere Stich­wahl­re­gelung weggefallen sei, trage auf der Basis der vom Landes­ge­setzgeber zugrunde gelegten tatsächlichen und normativen Grundlagen dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung. Soweit es in einer Vielzahl anderer Bundesländer ein Stichwahlsystem gebe, ließen sich aus dieser kommu­nal­wahl­recht­lichen Praxis keine zwingenden Vorgaben für den nordrhein-westfälischen Wahlgesetzgeber ableiten.

Verfas­sungs­rechtliche Bewertung kann sich in der Zukunft ändern

Der Gesetzgeber sei aber gehalten, die Wahlver­hältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig vermitteln könne. Änderten sich die tatsächlichen und normativen Grundlagen wesentlich, könne sich hinsichtlich der Zulässigkeit des neuen Wahlmodus für die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte eine abweichende verfas­sungs­rechtliche Bewertung ergeben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7944

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI