18.10.2024
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Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 31966

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Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen Beschluss21.06.2022

Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt: VerfGH NRW hebt Urteil des AG Wuppertal aufPartei­vor­bringen nicht ausreichend berücksichtigt

Der Verfassungs­gerichts­hof hat der Verfassungs­beschwerde eines Wuppertalers stattgegeben und festgestellt, dass er durch ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt ist.

Der Beschwer­de­führer hatte einen Verkehrsunfall erlitten und wollte seinen Fahrzeugschaden von der Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung seines Unfallgegners ersetzt erhalten. Da diese den Schaden nur teilweise regulierte, klagte er vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Dieses nahm sein Vorbringen zu Kosten, die durch das Verbringen des beschädigten Fahrzeugs von der Repara­tur­werkstatt in eine externe Lackiererei entstanden sein sollen und von der Werkstatt unter der Bezeichnung "Pauschale Verbrin­gungs­kosten" abgerechnet worden sind, nicht zur Kenntnis. Es wies die Klage insoweit ab und führte zur Begründung unter anderem aus, dass die geltend gemachte Kostenpauschale für die Fahrzeug­ver­bringung ohne eine tatsächliche Verbringung des Fahrzeugs in eine Lackiererei nicht ersatzfähig sei. Eine solche Verbringung hatte der Beschwer­de­führer, dessen Wagen nach dem Unfall im Bereich der Schadstelle neu lackiert worden war, aber vorgetragen.

VerfGH: Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG) verletzt

Der Verfas­sungs­ge­richtshof sah hierin eine Verletzung des Beschwer­de­führers in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG. Ein Verstoß gegen die daraus folgende Pflicht, Partei­vor­bringen zu berücksichtigen, sei festzustellen, wenn erhebliches Vorbringen übergangen oder seinem wesentlichen Inhalt nach nicht richtig erfasst werde. Der Verfas­sungs­ge­richtshof hat die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Wuppertal zurückverwiesen.

Quelle: Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

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