23.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 29345

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Beschluss21.10.2020Verfassungsgerichtshof BerlinVerfGH 87/20
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Verfassungsgerichtshof Berlin Beschluss21.10.2020

Verfassungs­gerichtshof des Landes Berlin setzt Normenkontroll­verfahren zum "Mietendeckel" ausEntscheidung des Bundes­verfas­sungs­ge­richts soll abgewartet werden

Der Verfassungs­gerichtshof des Landes Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mieten­be­grenzung (Gesetz zur Mieten­be­grenzung im Wohnungswesen in Berlin - "Mietendeckel") ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der Verfas­sungs­be­schwer­de­ver­fahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normen­kon­troll­ver­fahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht abgewartet werden.

Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundes­tags­ab­ge­ordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Entscheidung im 1. Halbjahr 2021

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat auf die Anfrage des Verfas­sungs­ge­richtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.

Quelle: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, ra-online (pm/pt)

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