15.11.2024
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Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 6904

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Beschluss27.10.2008Verfassungsgerichtshof BerlinVerfGH 86/08
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Verfassungsgerichtshof Berlin Beschluss27.10.2008

Volksentscheid über den Flughafen Tempelhof muss nicht wiederholt werdenAbstim­mungs­ver­fahren war fehlerfrei

Der Verfas­sungs­ge­richtshof des Landes Berlin hat den Einspruch der ICAT Inter­es­sen­ge­mein­schaft City-Airport Tempelhof e.V. gegen die Feststellung des Scheiterns des Volks­ent­scheides „Tempelhof bleibt Verkehrs­flughafen!“ zurückgewiesen.

Bei der Abstimmung am 27. April 2008 stimmten 529.880 Stimm­be­rechtigte mit Ja. Damit wurde das notwendige Quorum von einem Viertel der Stimm­be­rech­tigten um 79.629 Stimmen verfehlt.

Gericht kann keine Fehler feststellen, die Auswirkung auf das Ergebnis gehabt hätten

Nach der Auffassung des Verfas­sungs­ge­richtshofs war das Abstim­mungs­ver­fahren nicht mit Fehlern behaftet, die sich auf das Ergebnis des Volksentscheids ausgewirkt haben können. Das Abgeord­ne­tenhaus und der Senat haben weder gegen das Gebot der Sachlichkeit noch gegen den Grundsatz der Organtreue verstoßen. Ebenso war die Bildung der Abstim­mungs­bezirke nicht zu beanstanden. Die ferner gerügte Zuordnung der Abstim­mungs­lokale im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konnte sich jedenfalls nicht entscheidend auf das Abstim­mungs­er­gebnis auswirken. Bei der Erteilung von Sonder­nut­zungs­er­laub­nissen wurde kein unzulässiger Einfluss auf den Volksentscheid ausgeübt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Berlin vom 28.10.2008

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