21.11.2024
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Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 30997

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Verfassungsgerichtshof Berlin Beschluss01.11.2021

Erfolgloser Eilantrag eines Abgeordneten zur Untersagung der Konstituierung des Abgeord­ne­ten­hauses von Berlin und der Bezirks­verordneten­versammlungenBerliner Abgeord­ne­tenhaus kann sich wie geplant konstituieren

Der Antrag, die Konstituierung des am 26. September 2021 neugewählten Abgeord­ne­ten­hauses von Berlin und den Bezirks­verordneten­versammlungen vorläufig zu untersagen, hat keinen Erfolg. Das hat der Verfassungs­gerichts­hof des Landes Berlin mit Beschluss entschieden.

Der Antragsteller ist Mitglied des Abgeord­ne­ten­hauses von Berlin. Nach dem von der Landes­wahl­leiterin am 28. Oktober 2021 amtlich bekannt gemachten Ergebnis gehört er dem neu gewählten Abgeord­ne­tenhaus nicht an. Er macht geltend, dass die Mängel bei der Durchführung der Wahl derart gravierend gewesen seien, dass dem neugewählten Abgeord­ne­tenhaus die demokratische Legitimität fehle. Bis zur Entscheidung über das Wahlprüfungsverfahren müsse die Konstituierung des neugewählten Abgeord­ne­ten­hauses einstweilen untersagt werden.

Vorläufigen Untersagung der Konstituierung steht Verfassung von Berlin entgegen

Der Verfas­sungs­ge­richtshof hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig sei. Einer vorläufigen Untersagung der Konstituierung im Wege der einstweiligen Anordnung stehe u.a. Art. 54 Abs. 5 der Verfassung von Berlin entgegen. Danach tritt das neugewählte Abgeord­ne­tenhaus spätestens sechs Wochen nach der Wahl zusammen. Das gilt nach dem Willen des Gesetzgebers auch, wenn Rechtsverstöße bei der Wahl vorgebracht werden. Einwände gegen die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Abgeord­ne­ten­hauses sind im Wahlprü­fungs­ver­fahren vorzubringen. Wird ein solches später erfolgreich abgeschlossen, sind die festgestellten Fehler im Wege einer Wieder­ho­lungswahl zu beheben.

Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin, ra-online (pm/ab)

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