18.10.2024
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Dokument-Nr. 30670

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Urteil22.06.2021Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg8 S 3419/20
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil27.05.2020, 3 K 7725/19
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil22.06.2021

Sich zu Eigen machen der Ideologie der Reichs­bürger­bewegung kann Pilotenlizenz kostenVerneinung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit der Rechtsordnung begründet Zweifel an Zuverlässigkeit

Wer sich die Ideologie der Reichs­bürger­bewegung zu Eigen macht und daher die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit die Rechtsordnung verneint, besitzt nicht die luft­sicherheits­rechtliche Zuverlässigkeit. Dies kann den Verlust der Pilotenlizenz zur Folge haben. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 widerrief das Regie­rungs­prä­sidium Stuttgart die luftsi­cher­heits­rechtliche Zuverlässigkeit eines Mannes mit Privat­pi­lot­lizenz mit der Begründung, er sei ein sogenannter Reichsbürger. Die Behörde stützte die Einschätzung darauf, dass der Mann sich über 10 Monate hinweg gegen ein Bußgeldbescheid in Höhe von 120 EUR wehrte und dabei Argumente der Reichs­bür­ger­be­wegung benutzte. So stritt er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Mann erhob gegen den Widerruf seiner Pilotenlizenz Klage. Er führte an, nur gegen den Bußgeldbescheid habe vorgehen wollen und sich dabei vorübergehend der Argumentation bedient zu haben, die auch von Reichsbürgern verwendet wird, was ihm aber nicht bewusst gewesen sei. Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Behörde.

Rechtsmäßiger Widerruf der Pilotenlizenz

Der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Behörde. Der Widerruf der Pilotenlizenz sei rechtmäßig, da Zweifel an der luftsi­cher­heits­recht­lichen Zuverlässigkeit des Klägers bestanden haben. Der Kläger habe sich die Ideologie der Reichsbürger zu Eigen gemacht.

Sich zu Eigen machen der Ideologie der Reichsbürger

Wer die Ideologie der Reichs­bür­ger­be­wegung in der Sache folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer verneint und damit die geltende Rechtsordnung, gebe nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richtshofs Anlass zur Befürchtung, dass er aus den von ihm angeführten Gründen auch die die Sicherheit des Luftverkehrs gewähr­leis­tenden Vorschriften nicht strikt befolgen wird. Es komme dabei nicht darauf an, ob sich der Person der Übereinstimmung mit der Ideologie der Reichsbürger bewusst war, mit der Bewegung verbunden war oder sich sonst reichs­bür­ger­typisch verhalten hat.

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

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