15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Müllwagen beim Abholden der Mülltonnen.

Dokument-Nr. 2175

Drucken
Urteil04.04.2006Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg10 S 790/03
ergänzende Informationen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil04.04.2006

Sonderabfälle dürfen nicht frei entsorgt werden

Gewerbliche oder industrielle Abfälle, die besonders überwa­chungs­be­dürftig sind (Sonderabfälle), sind in Baden-Württemberg der SAA Sonder­ab­fa­l­l­agentur Baden-Württemberg GmbH in Fellbach anzudienen, wenn sie nicht verwertet werden; diese Behörde entscheidet dann über die Einzelheiten der Beseitigung der Abfälle. Eine (thermische) Verwertung der Abfälle in einer Sonder­ab­fa­ll­ver­bren­nungs­anlage, die den Erzeuger von dieser Andie­nungs­pflicht freistellen würde, liegt nur dann vor, wenn die Gewinnung von Energie der Hauptzweck der Abfall­ver­brennung ist. Dies hat der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg entschieden.

Die Klägerin des Verfahrens, ein in Baden-Württemberg ansässiges Unternehmen der Abfal­l­ent­sorgung, hatte von verschiedenen gewerblichen und industriellen Abfallerzeugern Abfälle wie schlammige Tankrückstände, Schlämme aus der Farb- und Lackentfernung und verbrauchte Öle zur Entsorgung übernommen. Bis zu 1.500 Tonnen pro Jahr dieser besonders überwa­chungs­be­dürftigen Abfälle hatte sie vorbehandelt und der Sonder­ab­fa­ll­ver­bren­nungs­anlage eines privaten Entsor­gungs­un­ter­nehmens in Brunsbüttel (Beigeladene) zur Entsorgung zugeführt. Ihr war von der SAA Sonder­ab­fa­l­l­agentur Baden-Württemberg GmbH (Beklagte) aufgegeben worden, diese Abfälle im Rahmen der durch Landes­ver­ordnung geregelten Zuweisung in der Sonder­ab­fa­ll­ver­bren­nungs­anlage eines Unternehmens in Hamburg beseitigen zu lassen. Die gegen diese behördliche Anordnung gerichtete Klage des Entsor­gungs­un­ter­nehmens hatte das Verwal­tungs­gericht Stuttgart abgewiesen.

Die - wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene - Berufung der Klägerin hat der Verwal­tungs­ge­richtshof nach mündlicher Verhandlung am 21.03.2006 jetzt zurückgewiesen.

Zur Begründung hat er im wesentlichen ausgeführt: Die thermische Behandlung der in Rede stehenden Abfälle in der Verbren­nungs­anlage der Beigeladenen sei bei einer am Europäischen Gemein­schaftsrecht orientierten Auslegung der maßgeblichen Vorschriften nicht als Verwertung zu qualifizieren, sondern als Teil der Abfall­be­sei­tigung. Die Gewinnung von Energie in der genannten Anlage sei nicht der Hauptzweck der Verbrennung der Abfälle, sondern lediglich ein Nebenzweck, was insbesondere ein vom Senat eingeholtes Sachver­stän­di­gen­gut­achten belege. Die Beigeladene mache ihren Umsatz weit überwiegend mit der Abfall­ver­brennung und nur in Höhe von maximal 3,5 % mit dem Verkauf thermischer Energie. Zudem habe die Klägerin nicht nachgewiesen, dass der Betrieb der Verbren­nungs­anlage der Beigeladenen ohne die Versorgung mit den im Streit befindlichen Abfällen unter Verwendung einer Primä­r­ener­gie­quelle (wie Heizöl) fortgesetzt werden müsste oder dass die Beigeladene für die Anlieferung der Abfälle eine Vergütung entrichte.

Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 04.04.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2175

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI