Dokument-Nr. 6804
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Verwaltungsgericht des Saarlandes Urteil30.07.2008
Jäger muss Windräder in seinem Revier hinnehmenKlage als unzulässig abgewiesen
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die von einem Jagdpächter erhobene Klage gegen die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in seinem Jagdrevier auf dem Hungerberg in Ottweiler abgewiesen.
Der Kläger hat sich mit seiner Klage u.a. auf sein Jagdrecht als Jagdpächter, die Gefahr, bei Eisbildung an den Rotorblättern von herabfallenden Eisbrocken auf der Jagd erschlagen zu werden, sowie auf eine Gefährdung durch Infraschall berufen. Seiner Ansicht nach habe die erfolgte Umweltverträglichkeits-Vorprüfung die Fledermausproblematik, die Biotopproblematik, das Vogelzuggebiet, das Landschaftsschutzgebiet, den ehemaligen Kalkbergabbau und die Themen Naturpark, Tourismus, Grundwasserspiegel, Denkmale, Waldbrand und Schattenschlag nicht hinreichend berücksichtigt. Zudem werde jagdbares Wild vergrämt.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen: Es fehle bereits an der Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte des Klägers durch die Genehmigung der Windenergieanlagen. Zur Geltendmachung einer Verletzung des Jagdrechtes sei nur die Jagdgenossenschaft befugt, nicht der Jagdpächter.
Die des Weiteren angesprochene Umweltverträglichkeitsprüfung sei reines Verfahrensrecht und sehe keinen Rechtsschutz für Dritte vor. Eine Gefahr, im Falle der Eisbildung an den Rotorblättern von herabfallenden Eisbrocken auf der Jagd erschlagen zu werden, bestehe angesichts der klimatischen Verhältnisse und dem Standort der Anlagen weitab jeder Siedlung nicht ernsthaft, zumal die Rotoren bei Eisbildung automatisch abgeschaltet würden und eine Abtauautomatik einsetze. Zum Schutze gegen Waldbrände gebe es ein umfassendes Brandschutzkonzept. Von Schattenwurf oder Infraschall werde der Kläger, wenn überhaupt nur kurzfristig betroffen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG des Saarlandes vom 18.08.2008
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