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21.07.2026 

Dokument-Nr. 36116

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Beschluss17.07.2026Verwaltungsgericht des Saarlandes3 L 1677/26
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Verwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss17.07.2026

AfD darf Sommerfest im Dorfge­mein­schaftshaus feiernEilantrag des AfD-Gemein­de­ver­bandes Gersheim auf Zugang zum Dorfge­mein­schaftshaus

Die 3. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts des Saarlandes hat dem Antrag des AfD Gemein­de­ver­bandes Gersheim auf Zugang zum Dorfge­mein­schaftshaus der Gemeinde Gersheim für die Durchführung eines Sommerfestes stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, 3 KSVG erfüllt seien. Der Gemeindeverband sei anspruchs­be­rechtigt, es werde Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 19 Abs. 1 KSVG verlangt, die Veranstaltung entspreche dem Widmungszweck, die Kapazitäten seien zumindest für den hilfsweise geltend gemachten Veran­stal­tungstag nicht ausgeschöpft und es lägen auch sonst keine durchgreifenden Hinde­rungs­gründe vor.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes zu.

Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)

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