18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 3813

Drucken
Beschluss12.12.2006Verwaltungsgericht Wiesbaden5 G 1337/06
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Wiesbaden Beschluss12.12.2006

Betreu­ungs­ein­richtung der amerikanischen Streitkräfte darf nicht ohne Gaststät­te­n­er­laubnis als Lokal für die Allgemeinheit zugänglich seinErforderliche Gaststät­te­n­er­laubnis liegt nicht vor

Das Verwal­tungs­gericht Wiesbaden hat den Eilantrag der Betreiber des Restaurants mit Bar „Schnitzels“ auf dem Gelände des amerikanischen Golfplatzes in Wiesbaden-Dotzheim, dem Rheinblick Golf Course, gegen eine Unter­sa­gungs­ver­fügung der Stadt Wiesbaden zurückgewiesen.

Zuvor war in einem Erörte­rungs­termin eine Einigung nicht zustande gekommen. Unbestritten von allen Beteiligten hatte zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Unter­sa­gungs­ver­fügung vom 20.08.2006 sowie dem mehrere Wochen später angeordneten Sofortvollzug (28.09.2006) jedermann, d.h., die Allgemeinheit, Zugang zu dem Lokal und wurde dort bewirtet. Die erforderliche Gaststät­te­n­er­laubnis besaß das Lokal nach den Feststellungen des Gerichts hierfür jedoch nicht. Da auch ein entsprechender Antrag bislang nicht gestellt wurde, befand das Gericht, dass die Öffnung für die Allgemeinheit formell illegal und die angefochtene Unter­sa­gungs­ver­fügung ebenso wie der nach umfangreichen Ermittlungen angeordnete Sofortvollzugs nicht zu beanstanden sei.

Allerdings dürfe das „Schnitzels“ weiter geöffnet bleiben, so das Gericht, soweit das Lokal als Betreu­ungs­ein­richtung der amerikanischen Streitkräfte nebst Gefolge betrieben werde und daneben – wie durch Vertrag der amerikanischen Streitkräfte mit den Betreibern geregelt – nur den Mitgliedern des Golf Clubs sowie deren Gästen offenstehe. Denn hierfür sei eine Gaststät­te­n­er­laubnis ausnahmsweise nicht erforderlich (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Gaststät­ten­gesetz).

Erläuterungen

Im Wortlaut: § 25 Absatz 1 Satz 1 Gaststät­ten­gesetz:

„Auf Kantinen für Betrie­b­s­an­ge­hörige sowie auf Betreu­ungs­ein­rich­tungen der im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte, der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der in Gemein­schafts­un­ter­künften untergebrachten Polizei finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.“

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/06 des VG Wiesbaden vom 13.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3813

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI