Dokument-Nr. 4037
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Verwaltungsgericht Wiesbaden Urteil27.03.2007
Bundespolizist darf über leicht bekleidete weibliche Person "Mann, hat die große Dinger" sagenKeine Pflichtverletzung eines Bundespolizeibeamten aufgrund unqualifizierter Äußerung
Die für Dienstvergehen von Bundesbeamten mit Dienstsitz in Hessen zentral zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat in einem Verfahren ohne mündliche Verhandlung einen Polizeibeamten (Polizeiobermeister) der Bundespolizei von dem Vorwurf freigestellt, er habe seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verletzt.
Der Polizeibeamte hatte sich gegen eine Disziplinarverfügung der zuständigen Bundespolizeibehörde gewandt. Darin waren seine Dienstbezüge u.a. deshalb gekürzt worden, weil er in einem Dienstraum des Flughafen Frankfurt/Main in Anwesenheit eines Reisenden eine in der "Bild"-Zeitung abgebildete leicht bekleidete weibliche Person mit der Bemerkung: " Mann, hat die große Dinger!" kommentiert hatte. Der Dienstherr hatte das Verhalten als Verstoß gegen die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten gewertet, insbesondere weil die Äußerung in Anwesenheit einer polizeifremden Person erfolgt war.
Die Disziplinarkammer vertrat in ihrer Entscheidung die Auffassung, dass nicht jede unqualifizierte Äußerung eines uniformierten Polizeibeamten das Ansehen der Bundespolizei schädige und derartige Bemerkungen über Abbildungen in einer gängigen Tageszeitung in "Amtsstuben deutscher Behörden nicht unüblich" sei.
Letztlich war die Klage des Beamten aber nur teilweise erfolgreich. Ein anderes Verhalten, das ebenfalls Gegenstand der Disziplinarverfügung war, wertete das Gericht wegen schuldhafter Pflichtverletzung als Dienstvergehen und verhängte eine Geldbuße.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/07 des VG Wiesbaden vom 02.04.2007
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