15.11.2024
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Dokument-Nr. 4037

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Verwaltungsgericht Wiesbaden Urteil27.03.2007

Bundespolizist darf über leicht bekleidete weibliche Person "Mann, hat die große Dinger" sagenKeine Pflicht­ver­letzung eines Bundes­po­li­zei­beamten aufgrund unqua­li­fi­zierter Äußerung

Die für Dienstvergehen von Bundesbeamten mit Dienstsitz in Hessen zentral zuständige Diszi­pli­na­r­kammer des Verwal­tungs­ge­richts Wiesbaden hat in einem Verfahren ohne mündliche Verhandlung einen Polizeibeamten (Polizei­o­ber­meister) der Bundespolizei von dem Vorwurf freigestellt, er habe seine Pflicht zu achtungs- und vertrau­ens­würdigen Verhalten verletzt.

Der Polizeibeamte hatte sich gegen eine Diszi­pli­na­r­ver­fügung der zuständigen Bundes­po­li­zei­behörde gewandt. Darin waren seine Dienstbezüge u.a. deshalb gekürzt worden, weil er in einem Dienstraum des Flughafen Frankfurt/Main in Anwesenheit eines Reisenden eine in der "Bild"-Zeitung abgebildete leicht bekleidete weibliche Person mit der Bemerkung: " Mann, hat die große Dinger!" kommentiert hatte. Der Dienstherr hatte das Verhalten als Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs­würdigem Verhalten gewertet, insbesondere weil die Äußerung in Anwesenheit einer polizeifremden Person erfolgt war.

Die Diszi­pli­na­r­kammer vertrat in ihrer Entscheidung die Auffassung, dass nicht jede unqualifizierte Äußerung eines uniformierten Polizeibeamten das Ansehen der Bundespolizei schädige und derartige Bemerkungen über Abbildungen in einer gängigen Tageszeitung in "Amtsstuben deutscher Behörden nicht unüblich" sei.

Letztlich war die Klage des Beamten aber nur teilweise erfolgreich. Ein anderes Verhalten, das ebenfalls Gegenstand der Diszi­pli­na­r­ver­fügung war, wertete das Gericht wegen schuldhafter Pflicht­ver­letzung als Dienstvergehen und verhängte eine Geldbuße.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/07 des VG Wiesbaden vom 02.04.2007

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