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Dokument-Nr. 2833

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Beschluss17.07.2006Verwaltungsgericht Weimar4 E 390 /06
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Weimar Beschluss17.07.2006

Bewerberauswahl des Thüringer Landes­a­r­beits­ge­richts ist rechtmäßigKorrekte Auswah­l­ent­scheidung bei der Präsi­den­ten­stelle

Das Verwal­tungs­gericht Weimar hat den Eilantrag eines erfolglosen Bewerbers für das Amt des Präsidenten des Thüringer Landes­a­r­beits­ge­richts gegen die vom Thüringer Justiz­mi­nis­terium getroffene Auswah­l­ent­scheidung abgelehnt. Die Stelle war nach dem Ausscheiden des bisherigen Präsidenten zum 1. Januar 2005 freigeworden.

Eine im Februar 2005 getroffene erste Auswah­l­ent­scheidung war vor dem Verwal­tungs­gericht Weimar erfolgreich angefochten worden, woraufhin es zu einem neuen Auswahl­ver­fahren kam. Das Verwal­tungs­gericht stellte nunmehr fest, dass das neue Auswahl­ver­fahren rechtmäßig durchgeführt wurde. Der bei der Beför­de­rungs­auswahl zu beachtende Grundsatz der Bestenauslese sei bei der Bewertung der Leistung und Eignung der Bewerber in nicht zu beanstandender Weise eingehalten worden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Weimar vom 02.08.2006

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