21.11.2024
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Verwaltungsgericht Trier Beschluss30.08.2005

Bau eines Krematoriums stellt keinen Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme darKrematorium in Hermeskeil darf gebaut werden - Verwal­tungs­gericht Trier weist Eilanträge von Nachbarn zurück

Mit Beschlüssen vom 30. August 2005 hat das Verwal­tungs­gericht Trier die Eilanträge zweier Antragsteller, die sich gegen den Bau eines Krematoriums zur Wehr setzen, abgelehnt. Beide Antragsteller sind als Grund­s­tücks­ei­gentümer in einem Industriegebiet in Hermeskeil Nachbarn des geplanten Krematoriums.

Nach Auffassung des Gerichts sind die Rechte der Antragsteller nicht verletzt, ein Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei nicht erkennbar. Dabei muss, so die 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts, beachtet werden, dass ein Krematorium gerade wegen der mit dem Betrieb einer solchen Anlage verbundenen Immis­si­ons­be­las­tungen in einem Industriegebiet anzusiedeln sei. Aufgrund der Ausgestaltung der Baugenehmigung seien für die Antragssteller auch keine unzumutbaren Immissionen zu befürchten.

Eine unzumutbare Beein­träch­tigung durch vorbeifahrende Leichenwagen sei schon deshalb nicht erkennbar, weil die Zuwegung zum Krematorium über eine andere Straße erfolge als die der Antragsteller. Auch entstehe aufgrund der schlichten Ausführung des Gebäudes und der vorgesehenen Begrünung mit hoch wachsenden Bäumen und Sträuchern keine visuelle Belastung der Antragsteller durch den Blick auf die Einäsche­rungs­anlage.

Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier

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