15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 6663

Drucken
Urteil19.08.2008Verwaltungsgericht Trier3 K 143/08.TR
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Urteil19.08.2008

Sexuelle Anspielungen sind ein schweres Dienstvergehen

Ein Beamter, der gegenüber anderen Beschäftigten gegen deren erkennbaren Willen eindeutige sexuelle Anspielungen macht, begeht ein schweres Dienstvergehen, dem ein besonderes Gewicht zukommt, wenn er sich so in seiner Eigenschaft als Chef des Personalamtes einer Stadt gegenüber den Anwärterinnen und Probe­zeit­be­schäf­tigten verhält. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Trier entschieden und den betroffenen Beamten um ein Amt zurückgestuft.

Aufgrund von Zeugen­ver­neh­mungen sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Beamte gegenüber den betroffenen Frauen verbal in nicht hinnehmbarer Form zudringlich geworden ist. So hatte der Beamte bspw. Treffen zur gemeinsamen Entspannung vorgeschlagen, die BH-Größe erfragt und sich erkundigt, ob er die Betreffende „anmachen dürfe". Damit habe der Beamte in erheblichem Umfang gegen die ihm obliegende Pflicht verstoßen, innerhalb und außerhalb des Dienstes ein Verhalten an den Tag zu legen, das der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert. Das Dienstvergehen wiege deshalb besonders schwer, weil er sich als Vorgesetzter gegenüber den „schwächsten" Mitgliedern der Beschäf­ti­gungs­behörde so verhalten und damit ein besonderes Abhän­gig­keits­ver­hältnis ausgenutzt habe.

Insgesamt habe er damit sein Ansehen und das der Beamtenschaft erheblich beeinträchtigt, den Dienstfrieden gestört und die Würde und Ehre der Betroffenen verletzt. Weil der ansonsten leistungsstarke und auch reuige Beamte diszi­pli­nar­rechtlich nicht vorbelastet sei, er gewisse Grenzen nicht überschritten und den mitunter ausdrücklich geäußerten Wunsch der Beschäftigten, von weiteren Anspielungen abzusehen, respektiert habe und sich in seinen Sachent­schei­dungen durch das (ablehnende) Verhalten der Frauen nicht habe beeinflussen lassen, sah die Kammer die Zurückstufung als angemessene aber auch ausreichende diszi­pli­nar­rechtliche Sanktion an.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/08 des VG Trier vom 10.09.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6663

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI