18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 13815

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Urteil26.06.2012

Ponyhalter muss Kosten für Polizeieinsatz wegen entlaufener Tiere tragenPonybesitzer ist als Halter und Eigentümer auch ohne eigenes schuldhaftes Verhalten für entlaufene Tiere verantwortlich

Die Gebüh­ren­her­an­ziehung eines Ponyhalters wegen eines Polizei­ein­satzes, der durch entlaufene Ponys ausgelöst wurde, ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Trier.

Der Entscheidung lag die Klage eines Halters von Ponys zugrunde, dessen Tiere nach der Zerstörung ihrer Einfriedung durch einen herabfallenden Ast entlaufen waren. Nachdem ein Pkw-Fahrer der Polizei mitteilte, dass im Bereich der B 51 Ponys umherliefen, benachrichtigte diese den Halter und begab sich vor Ort. Die Tiere wurden mit dem Streifenwagen zum Fahrzeug des Klägers getrieben, wo dieser die Tiere dann verladen konnte. Das beklagte Land forderte sodann vom Kläger Kosten in Höhe von 208,94 Euro.

Gebüh­ren­her­an­ziehung nicht unver­hält­nismäßig

Zu Recht urteilte das Verwal­tungs­gericht Trier. Der Einsatz sei trotz Benach­rich­tigung des Klägers erforderlich gewesen, da nur so eine effektive Gefahrenabwehr im Bereich einer stark befahrenen und gefährlichen Straße zu gewährleisten gewesen sei. Der Kläger sei als Halter und Eigentümer der Tiere auch verantwortlich, auch wenn die Einfriedung der Tiere durch ein Naturereignis zerstört worden sei. Die maßgeblichen Vorschriften des Polizeirechtes erforderten kein schuldhaftes Verhalten des Verant­wort­lichen. Im Übrigen sei die Heranziehung auch nicht unver­hält­nismäßig.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13815

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI