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Dokument-Nr. 31093

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Urteil19.10.2021Verwaltungsgericht Trier1 K 1467/21.TR
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Verwaltungsgericht Trier Urteil19.10.2021

Herabsetzung der Erwer­bs­min­derung rechtswidrigVG Trier gibt Klage eines ehemaligen Polizeibeamten statt

Das Verwal­tungs­gericht Trier hat der Klage eines ehemaligen Polizeibeamten, der sich gegen die Herabsetzung des Grades der Minderung der Erwer­bs­fä­higkeit - MdE - von 100 v. H. auf 80 v.H. durch das beklagte Land Rheinland-Pfalz wendet, stattgegeben.

Der Kläger hat im März 1990 in Ausübung seines Dienstes als Polizeibeamter einen Verkehrsunfall erlitten, woraufhin in der Folgezeit eine hundert­pro­zentige Erwerbsminderung für ihn festgestellt wurde. Im Oktober 2019 hat das beklagte Land nach Einholung eines aktuellen Gutachtens den MdE auf 80 v.H. herabgesetzt, da sich der Gesund­heits­zustand des Klägers im Bereich eines Knies und eines Handgelenks verbessert habe.

Mangelnde Begründung der Herab­set­zungs­ent­scheidung

Die hiergegen erhobene Klage hat mangels ausreichender Begründung der Herab­set­zungs­ent­scheidung Erfolg. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich eine wesentliche Änderung des Gesund­heits­zu­standes des Klägers, die eine Herabsetzung des Grades der MdE von 100 v.H. auf 80 v.H. rechtfertigen würde, den hierzu getroffenen Feststellungen im eingeholten Gutachten nicht entnehmen lasse. Dabei fehle zum einen überhaupt eine Begründung, wieso aufgrund der - angesichts der Vielzahl der bestehenden Beein­träch­ti­gungen des Klägers - geringfügigen Verbesserung der Beweglichkeit des Klägers eine nicht unerhebliche Gesamt­ver­bes­serung der - MdE - um 20 v.H. gerechtfertigt sei. Zum anderen fehlten sämtliche Ausführungen zu der Auswirkung dieser geringfügigen Verbesserung auf die Gesamt­funk­ti­o­nalität und insbesondere auf die Arbeits­fä­higkeit des Klägers.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)

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