15.11.2024
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Dokument-Nr. 8402

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Beschluss02.09.2009Verwaltungsgericht Stuttgart5 K 3347/09
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Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss02.09.2009

VG Stuttgart: Zirkus darf Tiere zum Gastspiel mit in die Stadt bringenVeranstalter müssen Auflagen für Haltung der Tiere beachten

Die Veranstalter des Manegenzirkus HOT AFRICA dürfen ihre Tiere zu einem Gastspiel nach Stuttgart mitbringen. Eine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine polizei­rechtliche Verfügung der Landes­hauptstadt vom 28. August 2009 wurde unter Auflagen zur Haltung und zum Umgang mit den Tieren vom Verwal­tungs­gericht Stuttgart wieder­her­ge­stellt bzw. angeordnet.

Die Entscheidung befasst sich mit einer polizei­recht­lichen Verfügung der Landes­hauptstadt, mit welcher dem Zirkus unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verboten worden war, Groß- und Wildtiere, insbesondere Elefanten, Dromedare, Lamas und Pferde nach Stuttgart zu verbringen, unterzubringen und vorzuführen. Nicht betroffen waren von dieser Verfügung Hunde, Ziegen und Esel. Die Verfügung war im wesentlichen mit den von Groß- und Wildtieren ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung begründet, die sich aus früheren Verhal­tens­weisen und Nachläs­sig­keiten des Zirkus­ver­an­stalters bei der Sicherung der Tiere gegen Ausbrüche herleiten ließen.

Vorgebrachte Gründe reichen für Verbot nicht aus

Nach Auffassung des Gerichts waren die hierfür ins Feld geführten Fakten nicht ausreichend, um ein komplettes Verbot zu begründen. Die Kammer war vielmehr der Auffassung, dass die von ihr getroffenen Auflagen genügten. Gemäß diesen Auflagen hat der Zirkus die Tiergehege so zu sichern und zu beaufsichtigen, dass ein Ausbruch der Zirkustiere ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist es den Betreibern des Zirkus untersagt, die Elefanten auf öffentlichen Straßen und Wegen auszuführen.

Quelle: ra-online, VG Stuttgart

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