18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5794

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig Beschluss18.03.2008

Schleswig-Holstein: Flensburger Kneipenwirtin muss vorerst kein "Rauchen verboten"-Schild aufhängenWirtin geht erfolgreich gegen Zwangsgeld vor - Schild ungeeignet

Die Wirtin zweier Eck-Kneipen in Flensburg hatte sich gegen ein Zwangsgeld zur Wehr gesetzt, mit dem die Stadt Flensburg durchsetzen wollte, dass die Wirtin in ihren Gastwirt­s­chaften ein „Rauchen verboten“-Schild anbringt. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Verwal­tungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Hintergrund war die beharrliche Weigerung der Wirtin, ihren Gästen das Rauchen zu verbieten. Das Gericht sah zum einen die behördliche Anordnung, ein Schild aufzuhängen, nicht als geeignet an, um den Nicht­rau­cher­schutz durchzusetzen. Zum anderen äußerte die Kammer auch Zweifel an der Verfas­sungs­mä­ßigkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.

Danach ist das Rauchen in Gebäuden und sonstigen vollständig geschlossenen Räumen von Gaststätten verboten. Ausnahmen gelten für abgeschlossene Nebenräume in Gaststätten. Das Gericht deutete an, dass hierin eine ungerecht­fertigte Schlech­ter­stellung von sog. Ein-Raum-Kneipen liegen könnte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. des VG Schleswig vom 20.03.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5794

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI