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Dokument-Nr. 5794

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Verwaltungsgericht Schleswig Beschluss18.03.2008

Schleswig-Holstein: Flensburger Kneipenwirtin muss vorerst kein "Rauchen verboten"-Schild aufhängenWirtin geht erfolgreich gegen Zwangsgeld vor - Schild ungeeignet

Die Wirtin zweier Eck-Kneipen in Flensburg hatte sich gegen ein Zwangsgeld zur Wehr gesetzt, mit dem die Stadt Flensburg durchsetzen wollte, dass die Wirtin in ihren Gastwirt­s­chaften ein „Rauchen verboten“-Schild anbringt. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Verwal­tungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Hintergrund war die beharrliche Weigerung der Wirtin, ihren Gästen das Rauchen zu verbieten. Das Gericht sah zum einen die behördliche Anordnung, ein Schild aufzuhängen, nicht als geeignet an, um den Nicht­rau­cher­schutz durchzusetzen. Zum anderen äußerte die Kammer auch Zweifel an der Verfas­sungs­mä­ßigkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.

Danach ist das Rauchen in Gebäuden und sonstigen vollständig geschlossenen Räumen von Gaststätten verboten. Ausnahmen gelten für abgeschlossene Nebenräume in Gaststätten. Das Gericht deutete an, dass hierin eine ungerecht­fertigte Schlech­ter­stellung von sog. Ein-Raum-Kneipen liegen könnte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. des VG Schleswig vom 20.03.2008

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