21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 7587

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig Urteil26.02.2009

Stich­tags­re­gelung für Versor­gungs­ansprüche von Soldaten und Beamten im AuslandseinsatzEntscheidung des VG Schleswig zum Einsatz­ver­sor­gungs­gesetz

Das Verwal­tungs­gericht Schleswig hat die Klage eines ehemaligen Soldaten abgewiesen, der bei einem Einsatz in Afghanistan bei einer Explosion im März 2002 verletzt worden und seither in seiner Erwer­bs­fä­higkeit gemindert ist. Mit der Klage begehrte er die Wieder­ein­stellung in ein Wehrdienst­ver­hältnis besonderer Art mit der Folge besserer Versor­gungs­ansprüche aus dem Einsatz­ver­sor­gungs­gesetz.

Der Deutsche Bundestag hatte dieses Gesetz im Jahre 2004 verabschiedet und eine Rückwirkung der begünstigenden Regelung zum 1.12.2002 aufgenommen. Anlass für das Gesetz war ein Terroranschlag in Afghanistan im Juni 2003 auf einen mit deutschen Soldaten besetzten Bus in Kabul, bei dem 4 Bundes­wehr­an­ge­hörige getötet und 29 verletzt wurden. Der ursprüngliche Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde im Gesetz­ge­bungs­ver­fahren auf den 1.12.2002 zurückverlegt, um die Opfer eines Hubschrau­be­r­ab­sturzes im Dezember 2002 mit einzubeziehen.

Der Kläger sah seinen Anspruch auf Gleich­be­handlung verletzt, weil die Stich­tags­re­gelung nicht bis in den März 2002 zurückreicht.

Richter: Gesetzgeber hat seinen Entschei­dungs­spielraum eingehalten

Dieser Argumentation folgte die 12. Kammer nicht. Der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Entschei­dungs­spielraum für eine Rückwirkung bei gesetzlichen Begünstigungen eingehalten. Die Wahl des Stichtages bringe zwar unvermeidlich gewisse Härten mit sich, die aber selbst bei einer Einbeziehung der Gruppe des Klägers nicht auszuschließen gewesen wäre, da auch dann andere bei vorherigen Ereignissen in Ausland­s­e­in­sätzen Geschädigte weiterhin nicht berücksichtigt worden wären. Die Versor­gungs­ver­bes­serung sei nämlich nicht auf Afghanistan-Einsätze beschränkt, sondern für alle Ausland­s­e­insätze eingeführt worden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7587

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI