18.10.2024
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Dokument-Nr. 7587

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Verwaltungsgericht Schleswig Urteil26.02.2009

Stich­tags­re­gelung für Versor­gungs­ansprüche von Soldaten und Beamten im AuslandseinsatzEntscheidung des VG Schleswig zum Einsatz­ver­sor­gungs­gesetz

Das Verwal­tungs­gericht Schleswig hat die Klage eines ehemaligen Soldaten abgewiesen, der bei einem Einsatz in Afghanistan bei einer Explosion im März 2002 verletzt worden und seither in seiner Erwer­bs­fä­higkeit gemindert ist. Mit der Klage begehrte er die Wieder­ein­stellung in ein Wehrdienst­ver­hältnis besonderer Art mit der Folge besserer Versor­gungs­ansprüche aus dem Einsatz­ver­sor­gungs­gesetz.

Der Deutsche Bundestag hatte dieses Gesetz im Jahre 2004 verabschiedet und eine Rückwirkung der begünstigenden Regelung zum 1.12.2002 aufgenommen. Anlass für das Gesetz war ein Terroranschlag in Afghanistan im Juni 2003 auf einen mit deutschen Soldaten besetzten Bus in Kabul, bei dem 4 Bundes­wehr­an­ge­hörige getötet und 29 verletzt wurden. Der ursprüngliche Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde im Gesetz­ge­bungs­ver­fahren auf den 1.12.2002 zurückverlegt, um die Opfer eines Hubschrau­be­r­ab­sturzes im Dezember 2002 mit einzubeziehen.

Der Kläger sah seinen Anspruch auf Gleich­be­handlung verletzt, weil die Stich­tags­re­gelung nicht bis in den März 2002 zurückreicht.

Richter: Gesetzgeber hat seinen Entschei­dungs­spielraum eingehalten

Dieser Argumentation folgte die 12. Kammer nicht. Der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Entschei­dungs­spielraum für eine Rückwirkung bei gesetzlichen Begünstigungen eingehalten. Die Wahl des Stichtages bringe zwar unvermeidlich gewisse Härten mit sich, die aber selbst bei einer Einbeziehung der Gruppe des Klägers nicht auszuschließen gewesen wäre, da auch dann andere bei vorherigen Ereignissen in Ausland­s­e­in­sätzen Geschädigte weiterhin nicht berücksichtigt worden wären. Die Versor­gungs­ver­bes­serung sei nämlich nicht auf Afghanistan-Einsätze beschränkt, sondern für alle Ausland­s­e­insätze eingeführt worden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig

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