21.11.2024
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Dokument-Nr. 29382

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Verwaltungsgericht Schleswig Beschluss28.10.2020

Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Meldorf bleibt bestehenEilantrag gegen Zutritts­beschränkungen für Touristen erfolglos

Die Maskenpflicht in zentralen Bereichen Meldorfs (Kreis Dithmarschen) bleibt bestehen. Mit Beschluss hat das Verwal­tungs­gericht Schleswig es abgelehnt, Eilrechtsschutz gegen die angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu gewähren.

Zwar bestünden hinsichtlich der Pflicht, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Geschäften und Restaurants eine Maske zu tragen, rechtliche Bedenken. Dem Antragsteller gehe es aber ausschließlich um die Mittagszeit, zu der er die betroffenen Bereiche betrete. Insoweit könne im Eilverfahren weder die offensichtliche Rechts­wid­rigkeit, noch die offensichtliche Rechtsmäßigkeit der Maßnahme festgestellt werden. Insbesondere könne nicht geklärt werden, wie dicht der Fußgän­ger­verkehr in den betroffenen Gebieten tatsächlich sei.

Öffentliches Schutzinteresse hier vorrangig

Deshalb hat das Gericht eine Abwägung der betroffenen Interessen vorgenommen. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der Abwehr von Gesund­heits­ge­fahren und der Sicherstellung der Gesund­heits­ver­sorgung das private Interesse des Antragstellers an Spaziergängen, Einkäufen und Restau­rant­be­suchen ohne Maske überwiege.

Eilantrag gegen Allge­mein­ver­fügung abgelehnt

Mit Beschluss hat das Gericht den Eilantrag einer Helgoländerin gegen die mit Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg erlassenen Zutrittsverbote und -beschränkungen für Touristen auf Helgoland für unzulässig erklärt. Auf ihren Antrag hin könne keine Entscheidung zugunsten der von den Verboten und Beschränkungen unmittelbar betroffenen Touristen ergehen. Im Verwal­tungs­prozess könne nur die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

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