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Dokument-Nr. 29169

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Beschluss04.09.2020Verwaltungsgericht PotsdamVG 8 L 761/20
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss04.09.2020

Verwal­tungs­gericht Potsdam bestätigt Ausreisepflicht eines russischen Unterstützers des sog. "Islamischen Staates"Antragsteller berief sich auf psychische Erkrankung und Selbst­mord­ge­danken

Das Verwal­tungs­gericht Potsdam hat den Eilantrag eines russischen Staats­an­ge­hörigen, mit dem er die Aussetzung seiner Abschiebung erreichen wollte, abgelehnt.

Der Antragsteller ist im Jahr 2017 vom Kammergericht Berlin u. a. wegen Unterstützung des sog. "Islamischen Staates" (IS) und der Billigung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Vor seiner Festnahme im Oktober 2015 hatte der Antragsteller Kontakte zur radikal-salafistischen Szene in Berlin und hielt sich u. a. in dem mittlerweile verbotenen Verein Fussilet 33 in Berlin-Moabit auf, zu dem auch der Attentäter auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, Anis Amri, enge Verbindungen unterhielt.

Richter: Abschiebung muss in ständiger ärztlicher Begleitung erfolgen und der Antragsteller in Russland einem Arzt übergeben werden

Wegen der Unterstützung des IS hat die Auslän­der­behörde der Landes­hauptstadt Potsdam den Antragsteller ausgewiesen und die Erteilung einer Aufent­halt­s­er­laubnis abgelehnt. Der Antragsteller soll, nachdem er seine Freiheitsstrafe voll verbüßt hat, abgeschoben werden. Seinen dagegen gerichteten Antrag hat er im Wesentlichen mit einer psychischen Erkrankung und Selbst­m­ord­neigung begründet. Im Hinblick darauf hat die Kammer den Antrag mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Abschiebung in ständiger ärztlicher Begleitung erfolgen und der Antragsteller in Russland einem Arzt übergeben werden muss.

Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/pt)

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