21.11.2024
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Dokument-Nr. 4715

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Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss17.08.2007

Branden­bur­gische Bürgermeisterin hat kein Recht auf "Ausspra­che­verbot" über Abstimmung über Einleitung eines Bürge­r­ent­scheids über ihre AbberufungVerwal­tungs­gericht Potsdam lehnt Eilantrag der Michendorfer Bürgermeisterin ab

Nach dem Branden­bur­gischen Kommu­nal­wahl­gesetz kann eine Bürgermeisterin nicht verlangen, dass in der Gemein­de­ver­tretung über einen Antrag auf Einleitung eines Bürge­r­ent­scheids über ihre Abberufung ohne vorherige Aussprache abgestimmt wird. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Potsdam entschieden.

Das Gericht hat einen Eilantrag der Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf abgelehnt. Mit dem am 16. August 2007 eingegangenen Antrag wollte die Bürgermeisterin sichergestellt wissen, dass in der Gemein­de­ver­tre­tungs­sitzung am 27. August 2007 ohne Aussprache über einen Antrag auf Einleitung eines Bürge­r­ent­scheids über ihre Abberufung abgestimmt wird.

Die 6. Kammer hat den Eilantrag mit dem Argument abgelehnt, die Bürgermeisterin habe kein Recht auf eine "aussprachelose" Abstimmung, weil das Branden­bur­gische Kommu­nal­wahl­gesetz (BbgKWahlG) für derartige Fälle kein "Ausspra­che­verbot" vorsehe. Auch eine Analogie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Amtsordnung und der Landkreis­ordnung, die für die Abstimmung über die Abberufung von Beigeordneten, Amtsdirektoren und Landräten ein Ausspra­che­verbot enthielten, sei nicht geboten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 17.08.2007

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