Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss17.08.2007
Brandenburgische Bürgermeisterin hat kein Recht auf "Ausspracheverbot" über Abstimmung über Einleitung eines Bürgerentscheids über ihre AbberufungVerwaltungsgericht Potsdam lehnt Eilantrag der Michendorfer Bürgermeisterin ab
Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz kann eine Bürgermeisterin nicht verlangen, dass in der Gemeindevertretung über einen Antrag auf Einleitung eines Bürgerentscheids über ihre Abberufung ohne vorherige Aussprache abgestimmt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
Das Gericht hat einen Eilantrag der Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf abgelehnt. Mit dem am 16. August 2007 eingegangenen Antrag wollte die Bürgermeisterin sichergestellt wissen, dass in der Gemeindevertretungssitzung am 27. August 2007 ohne Aussprache über einen Antrag auf Einleitung eines Bürgerentscheids über ihre Abberufung abgestimmt wird.
Die 6. Kammer hat den Eilantrag mit dem Argument abgelehnt, die Bürgermeisterin habe kein Recht auf eine "aussprachelose" Abstimmung, weil das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) für derartige Fälle kein "Ausspracheverbot" vorsehe. Auch eine Analogie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Amtsordnung und der Landkreisordnung, die für die Abstimmung über die Abberufung von Beigeordneten, Amtsdirektoren und Landräten ein Ausspracheverbot enthielten, sei nicht geboten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 17.08.2007