21.11.2024
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Dokument-Nr. 5231

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Beschluss29.11.2007Verwaltungsgericht Potsdam4 L 801/07
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Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss29.11.2007

Kein Eilrechtsschutz gegen noch nicht erteilte BaugenehmigungBisher noch keine irreparablen Nachteile

Ein Anwohner kann sich nicht im Wege eines einstweiligen Verfahrens gegen eine noch nicht erteilte Baugenehmigung wehren. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Potsdam entschieden.

Das Verwal­tungs­gericht Potsdam hat den von einem Anwohner aus dem Wohngebiet Potsdam-Drewitz beantragten einstweiligen Rechtsschutz gegen die Errichtung zweier Möbel-Märkte (Porta Möbel und Möbel Boss) auf der sich derzeit als Brache darstellenden Fläche zwischen der Neuendorfer Straße und dem Stern-Center abgelehnt.

Soweit der Antragsteller, der selbst Rechtsanwalt ist, begehrte, die Vollziehung der Baugenehmigung auszusetzen, blieb der Eilantrag erfolglos, weil eine Baugenehmigung im Zeitpunkt der Antragstellung und der Entscheidung der Kammer noch gar nicht erteilt war. Es bleibt dem Antragsteller insoweit vielmehr unbenommen, nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem dagegen möglichen Rechtsbehelf des Widerspruchs vorzugehen und hiernach gegebenenfalls gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Irgendwelche irreparablen Nachteile, deren Eintritt durch die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern wäre, drohen dem Antragsteller bis dahin nicht. Auch sofern der Antragsteller weiterhin begehrte, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zu verpflichten, den Beginn von Bauarbeiten zu untersagen, erkannte die Kammer nicht, dass von dem (bislang nicht genehmigten) Vorhaben unzumutbare Beein­träch­ti­gungen für den Antragsteller zu besorgen seien.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 29.11.2007

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