15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 4901

Drucken
Beschluss25.09.2007Verwaltungsgericht Potsdam2 L 695/07
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss25.09.2007

Bewerber ohne Befähigung zum Richteramt braucht bei Wahl des Präsidenten des Landes­rech­nungshofes nicht berücksichtigt zu werden

Das Verwal­tungs­gericht Potsdam hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem ein Bewerber um das Amt des Präsidenten des Landes­rech­nungshofes seine Zulassung zur Anhörung vor dem Ausschuss für Haushalts­kon­trolle des Landtages des Landes Brandenburg begehrte.

Der Ausschuss hatte den Antragsteller zu der Anhörung nicht zugelassen, da er nicht die Befähigung zum Richteramt besitzt. Hintergrund ist die Vorschrift des § 4 Satz 3 des Gesetzes über den Landes­rech­nungshof Brandenburg, wonach ein Drittel der Mitglieder des Landes­rech­nungshofes, darunter der Präsident oder der Vizepräsident, über die Befähigung zum Richteramt verfügen sollen. Derzeit verfügt - unter Ausnahme des allerdings vom Dienst suspendierten Vizepräsidenten - kein Mitglied des Landes­rech­nungshofes über die Befähigung zum Richteramt. Angesichts dieses Umstandes erkannte die Kammer keine Verletzung des dem Antragsteller zukommenden Bewer­bungs­ver­fah­rens­an­spruchs, da der zuständige Landtags­aus­schuss in Anknüpfung an die gesetzliche Sollvorschrift eine Beschränkung der zur Anhörung zugelassenen Bewerber in sachgerechter Weise vorgenommen hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 25.09.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4901

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI