15.11.2024
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Dokument-Nr. 3101

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Beschluss26.09.2006Verwaltungsgericht Potsdam2 L 582/06
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Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss26.09.2006

Ferienpension kann Straße­n­as­phal­tierung nicht verhindernDenkmalschutz dient dem öffentlichen Interesse - nicht einzelnen Personen

Mit Eilbeschluss hat das Verwal­tungs­gericht Potsdam abgelehnt, die Asphaltierung der letzten 500 m der Kreisstraße K 7329 zwischen Dansow und Annenwalde zu stoppen. Dieses Straßenstück - eine Allee - ist bislang natur­stein­ge­pflastert und unterliegt dem Denkmalschutz.

Die Eigentümerin einer an der Allee liegenden Ferienpension hat gestern - einen Tag vor dem geplanten Baubeginn - beim Verwal­tungs­gericht einen Eilantrag gegen die Asphaltierung gestellt. Sie beruft sich zur Begründung auf den Denkmalschutz. Das romantische uckermärkische Dorf Annenwalde werde durch die Allee geprägt. Das Aussehen der Allee sei auch ein wichtiger Werbefaktor für ihre Ferienpension.

Die 2. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts hat den Eilantrag abgelehnt. Das Denkmal­schutzrecht diene allein dem öffentlichem Interesse. Einzelne könnten deshalb im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes nicht verlangen, dass Denkmale unverändert erhalten blieben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 26.09.2006

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