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Dokument-Nr. 4351

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Beschluss07.06.2007Verwaltungsgericht Potsdam2 L 363/07
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss07.06.2007

VG Potsdam: Vorsitzende Richterin ist in Anhörung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Landes­rech­nungshofs einzubeziehen

Mit einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Potsdam dem Landtag aufgegeben, in die ab Montag geplante Anhörung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Landes­rech­nungshofs auch noch eine weitere Bewerberin einzubeziehen, die Vorsitzende Richterin ist.

Hintergrund des Eilbeschlusses ist Art. 107 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 4 des Landes­rech­nungs­hof­ge­setzes. Danach findet vor der Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landes­rech­nungshofs eine Anhörung in einem vom Landtag bestimmten Ausschuss statt. Der Ausschuss darf nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts keinen Bewerber von der Anhörung ausschließen, der - wie die Vorsitzende Richterin - die gesetzlich geforderten Mindest­vor­aus­set­zungen für das Präsidentenamt erfüllt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 07.06.2007

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