15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29351

Drucken
Beschluss23.10.2020Verwaltungsgericht Osnabrück3 B 75/20
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Osnabrück Beschluss23.10.2020

Eilantrag eines Gastronomen gegen die von der Stadt Osnabrück verfügte Sperrstunde erfolgreichÖffnung der Gaststätte ab 23 Uhr dennoch weiterhin untersagt

Das Verwal­tungs­gericht Osnabrück dem Eilantrag eines Osnabrücker Gaststätten­betreibers gegen die sog. "Sperrstunde" der Stadt Osnabrück stattgegeben. Sie hat die aufschiebende Wirkung der ebenfalls erhobenen Klage angeordnet.

Die Stadt Osnabrück hatte am 21. Oktober 2020 in Ziffer 2 der "25. Infek­ti­o­ns­schutz­recht­lichen Allge­mein­ver­fügung der Stadt Osnabrück zur Bekämpfung der Atemwegs­er­krankung Covid-19 durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück" geregelt, dass Restau­ra­ti­o­ns­be­triebe im Sinne des § 1 Abs. 3 des Nieder­säch­sischen Gaststät­ten­ge­setzes, insbesondere Restaurants, Freiluft­ga­s­tronomie, Bars, Imbisse oder Cafes in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für den Publi­kums­verkehr zu schließen sind. Von dieser Sperrzeit ausgenommen sind Liefer- und Abholdienste. In den noch nieder­zu­le­genden Gründen wird die Kammer maßgeblich auf die Unver­hält­nis­mä­ßigkeit der verfügten Ziffer 2 abstellen.

Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29351

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI