23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Osnabrück Beschluss10.10.2017

Polizeibeamter und AfD-Vorstands­mitglied darf Dienstgeschäfte vorläufig weiterführenVerbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesetzt

Ein von der Polizei­di­rektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wurde auf Antrag des stell­ver­tre­tenden Bundes­schatz­meisters der Alternative für Deutschland (AfD) vorläufig ausgesetzt. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Osnabrück bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall wandte sich der stell­ver­tretende Bundes­schatz­meisters der Alternative für Deutschland (AfD), Bodo Suhren, der als Beamter bei der Polizei Osnabrück tätig ist, gegen ein von der Polizei­di­rektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Die Polizei­di­rektion Osnabrück hatte dieses ausgesprochen, da gegen den Beamten wegen des Verdachts des Verrats von Dienst­ge­heim­nissen über den dienstlichen E-Mail-Account des Beamten derzeit ein Straf- und ein Diszi­pli­na­r­ver­fahren geführt wird.

VG: Maßnahme der Polizei­di­rektion unver­hält­nismäßig

Das Verwal­tungs­gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es an zwingenden dienstlichen Gründen für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufgrund der Tatsachenlage sowie - bei als zutreffend unterstellter Tatsachenlage - wegen des offen­sicht­lichen Bagatell­cha­rakters der erhobenen Vorwürfe fehle. Ferner sei die Maßnahme der Polizei­di­rektion unverhältnismäßig, da die von der Polizei­di­rektion ins Feld geführte Wieder­ho­lungs­gefahr auch mit dem milderen Mittel einer Beschränkung der Kommu­ni­ka­ti­o­ns­mög­lich­keiten des Beamten abgewendet werden könne. Angesichts des einschneidenden Charakters der Maßnahme für einen Lebens­zeit­beamten komme dessen Interesse, vorläufig von der Maßnahme verschont zu werden, Vorrang zu, zumal der Beamte im rein internen Bereich der Schadens­sach­be­a­r­beitung bei der Polizei­di­rektion eingesetzt wird.

Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss24965

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI