21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31256

Drucken
UrteilVerwaltungsgericht Osnabrück1 A 219/19 und 1 A 200/19
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Osnabrück Urteil

Anwohner klagen erfolgreich gegen Straßenausbau­beiträge - Straßenausbau­beitragssatzung fehlerhaftStraßenausbau­beitragssatzung fehlt es an einer wirksamen Vertei­lungs­re­gelung

Das Verwal­tungs­gericht Osnabrück hat mit zwei Urteilen aufgrund einer mündlichen Verhandlung im Dezember vergangenen Jahres, deren schriftliche Gründe nunmehr vorliegen, zwei Klagen von Anliegern der Straße Am Pappelgraben stattgegeben und die von der Stadt Osnabrück (Beklagte) per Bescheid erhobenen Straßenausbau­beiträge, soweit sie angefochten waren, aufgehoben.

Hintergrund der Erhebung der Straßenausbaubeiträge waren Erneu­e­rungs­a­r­beiten der Straße Am Pappelgraben im Bereich zwischen den Einmündungen in die Quellwiese und Wüstenstraße.

Straße­n­aus­bau­bei­trags­satzung fehlt es an einer wirksamen Vertei­lungs­re­gelung

Zur Begründung der stattgebenden Entscheidungen führte die Kammer aus, bereits die Straße­n­aus­bau­bei­trags­satzung selbst weise Fehler auf. Konkret fehle es an einer wirksamen Vertei­lungs­re­gelung. Diese betreffe die Einordnung der Straßenart der erneuerten Straße, die maßgeblich dafür sei, wie der entstandene Aufwand verteilt werde.

Richter: Maßgeblich für den von den Anliegern zu tragenden Anteil des Aufwands für Verbesserungen oder Erneuerungen einer Straße ist der tatsächliche Anteil des Anlie­ger­verkehrs am Gesamt­ver­kehr­s­auf­kommen

In ihrer Satzung habe die Beklagte auf die Funktion der Straße nach ihrer Verkehrsplanung abgestellt, nicht auf die tatsächlichen Verkehrs­ver­hältnisse. Maßgeblich für den von den Anliegern zu tragenden Anteil des Aufwands für Verbesserungen oder Erneuerungen einer Straße sei aber der tatsächliche Anteil des Anlie­ger­verkehrs am Gesamt­ver­kehr­s­auf­kommen, zumal die Verkehrsplanung der Gemeinde aufgrund der tatsächlichen Verkehrs­ver­hältnisse überholt sein könne. Die Kammer hat in ihren Entscheidungen auf weitere Zweifel an der gegenwärtig gültigen Satzungs­re­gelung der Beklagten hingewiesen. Die Heran­zie­hungs­be­scheide seien aber allein wegen Fehlens einer wirksamen Vertei­lungs­re­gelung aufzuheben gewesen.

Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31256

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI