21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Oldenburg Urteil30.06.2014

Klage im Streit um Überführung von Kreuz­fahrt­schiffen über die Ems erfolglosWasser­rechtliche Erlaubnis rechtmäßig

Die Klage in dem Rechtsstreit des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Nieder­säch­sischen Landesbetrieb für Wasser­wirt­schaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde abgewiesen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Oldenburg entschieden.

Der BUND wendet sich mit der Klage gegen eine wasser­rechtliche Erlaubnis zur Überführung von zwei Kreuz­fahrt­schiffen in Verbindung mit zwei Probestaus der Ems in der zweiten Septemberhälfte 2012 - insoweit bereits durchgeführt - und im September 2014. Mit der wasser­recht­lichen Erlaubnis wurden Neben­be­stim­mungen des Planfest­stel­lungs­be­schlusses für das Emssperrwerk ausgesetzt. Dem Geneh­mi­gungs­ver­fahren lag die Erwägung zugrunde, es könnten möglicherweise Neben­be­stim­mungen des Planfest­stel­lungs­be­schlusses zum Salzgehalt, zum Sauer­stoff­gehalt und zur maximalen Schließdauer des Sperrwerks nicht eingehalten werden.

BUND fürchtet Nachteilte für Tier- und Pflanzenwelt

Der klagende BUND rügt neben Verfah­rens­fehlern insbesondere die Nichteinhaltung von natur­schutz­recht­lichen Anforderungen zum Schutz der Lebensräume in den betroffenen Bereichen der Ems. Er befürchtet wesentliche Nachteile für die Tier- und Pflanzenwelt.

Fehler bei Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung nicht ersichtlich

Das Gericht ist den Argumenten des Klägers nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Das Gericht hat in der Urteils­be­gründung ausgeführt, dass die wasser­rechtliche Erlaubnis rechtmäßig sei und den Kläger nicht in seinen Rechten verletze. Fehler der durchgeführten Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung seien nicht ersichtlich. Auch sei das Erlaub­nis­ver­fahren zulässig. Eines Planän­de­rungs­ver­fahrens habe es nicht bedurft, da lediglich zwei Neben­be­stim­mungen aus dem Planfeststellungsbeschluss für das Emssperrwerk für einen zeitlich begrenzten Umfang ausgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Prüfung der natur­schutz­recht­lichen Verträglichkeit habe der Beklagte mit dem im gerichtlichen Verfahren erlassenen Ergän­zungs­be­scheid auch die Summa­ti­o­ns­wir­kungen mit den für die Schiffs­über­füh­rungen notwendigen Bedarfs­bag­ge­rungen berücksichtigt und bewertet.

Auwälder im geringen Umfang und schlechtem Zustand

Nachvollziehbar seien die Beein­träch­ti­gungen für im Gewässerboden lebende Organismen (Makrozoobenthos) erkannt und abgewogen worden. Die vom Kläger bezeichneten Auwälder seien nur noch in sehr geringem Umfang und schlechtem Zustand im FFH-Gebiet Unterems und Außenems vorhanden. Sie seien nicht als prägend und wertbestimmend für das FFH-Gebiet anzusehen. Auf die Frage, ob das FFH-Gebiet Unterems und Außenems überhaupt zu Recht unter Schutz gestellt worden sei, komme es nicht an, denn selbst wenn die Beein­träch­ti­gungen entgegen der Annahmen des Beklagten wesentlich seien, habe dieser eine rechtlich nicht zu beanstandende Abwei­chungs­prüfung durchgeführt und eine für den Ausgleich erforderliche und auch genügende Kohärenz­si­che­rungs­maßnahme vorgesehen. Diese Maßnahme umfasse 9 ha eines Ausdei­chungs­ge­bietes am Aper Tief im Leda-Jümme-Gebiet und sei auch unter räumlichen und funktionalen Kriterien hinreichend geeignet.

Keine Verletzung des wasser­recht­lichen Verbes­se­rungs­gebotes erkennbar

Der Beklagte habe schließlich sein wasser­recht­liches Bewirt­schaf­tungs­er­messen im Ergebnis ordnungsgemäß ausgeübt. Eine Verletzung des wasser­recht­lichen Verbes­se­rungs­gebotes durch die erteilte Erlaubnis hat das Gericht nicht erkennen können.

Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18417

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI