21.11.2024
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Dokument-Nr. 3819

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Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss26.01.2007

Polizist muss umziehen - Arbeitgeber erzwingt Beamten-UmzugLanger Fahrtweg erschwert Rückenschmerzen

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt hat entschieden, dass ein Polizeibeamter seinen Wohnsitz in der Nähe seines Dienstortes nehmen muss, wenn dies erforderlich zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Dienstes ist.

Der Polizist leidet seit längerer Zeit unter Rücken­be­schwerden und hat deshalb in den letzten Jahren öfter krank­heits­bedingt gefehlt. Der Amtsarzt stellte nun fest, dass aus ärztlicher Sicht ein längerer Anfahrtsweg zum Dienst unbedingt zu vermeiden sei und die tägliche Fahrtzeit hin und zurück jeweils maximal eine halbe Stunde betragen solle. Der Beamte, der in der Westpfalz wohnt, wurde daraufhin vom Dienstherrn aufgefordert, in den Bereich seiner Dienststelle im südpfälzischen Raum umzuziehen.

Sein hiergegen gerichteter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde vom Verwal­tungs­gericht Neustadt abgelehnt. Die Richter berufen sich in ihrem Beschluss auf eine Vorschrift des Landes­be­am­ten­ge­setzes, nach der ein Beamter seine Wohnung so zu nehmen hat, dass er in der ordnungsgemäßen Dienstausübung nicht beeinträchtigt wird. Eine solche Beein­träch­tigung könne auch darin liegen, dass er durch die Fahrt zur Arbeit in einem der Dienstausübung abträglichen Maße körperlich beansprucht werde. Davon sei aufgrund der amtsärztlichen Feststellungen auszugehen, denn der bisherige Anfahrtsweg vom Wohnort in der Westpfalz zur Dienststelle in der Südpfalz betrage einfach 67 km. Auch wenn der Wohnortwechsel für den Betroffenen und seine Familie durchaus persönliche Belastungen mit sich bringe, hält das Gericht einen Umzug nicht für unzumutbar. Dass der Beamte sein Familienheim 67 km entfernt von seiner langjährigen Dienststelle errichtet habe, falle in seinen Verant­wor­tungs­bereich.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/07 des VG Neustadt vom 13.02.2007

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