20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 2142

Drucken
Urteil21.02.2006Verwaltungsgericht Neustadt6 K 1792/05.NW
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Urteil21.02.2006

Kein Laufbahn­aufstieg für Polizisten nach Fachhoch­schul­aus­bildung

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt hat entschieden, dass ein Polizeibeamter keinen Anspruch darauf hat, mit einer abgeschlossenen Fachhoch­schul­aus­bildung im Studiengang Sozialpädagogik/Sozialarbeit vom mittleren in den gehobenen Polizeidienst aufzusteigen.

Der 48jährige Polizist, der das Studium privat absolviert hatte, berief sich mit seiner Klage darauf, dass im gehobenen Polizeidienst speziell ausgebildete Beamte in Sozialarbeit und Sozialpädagogik gebraucht würden, zum Beispiel in den Bereichen der Gewaltdelikte in engen sozialen Beziehungen, bei der Zusammenarbeit der Polizei mit Jugendämtern, Frauenhäusern, in der Emigran­te­n­arbeit oder der Bewährungshilfe. Dagegen vertrat der Dienstherr die Auffassung, dass die hierfür notwendigen Kenntnisse auch in der regulären Aufstiegs­aus­bildung für Polizeibeamte an der Fachhochschule des Landes vermittelt würden. Diese Ausbildung kann der Kläger wegen des hierfür vorgegebenen Höchstalters nicht ablegen.

Das Gericht wies die Klage ab und führt in der Urteils­be­gründung aus, es sei in erster Linie Sache des Dienstherrn, nicht des Beamten, einen von der einschlägigen Laufbahn­vor­schrift geforderten dienstlichen Bedarf für den Aufstieg eines Polizeibeamten vom mittleren in den gehobenen Dienst festzustellen. Seine Einschätzung, dass die in der regulären Aufstiegs­aus­bildung der Polizei vermittelten Kenntnisse in den Bereichen Sozialarbeit/Sozialpädagogik ausreichend seien für eine ordnungsgemäße Aufga­be­n­er­füllung auf entsprechend geprägten Dienstposten, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Der Kläger könne dieser Bewertung nicht mit Erfolg seine eigene, abweichende Meinung entgegenhalten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/06 des VG Neustadt vom 30.03.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2142

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI