14.12.2024
14.12.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 33162

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Urteil29.06.2023

Zur Verletzung in eigenen Rechten bei einer Baugenehmigung für eine Eventhalle bei einem möglicherweise ungültigen BebauungsplanNachbarin scheitert mit Klage gegen Umbau und Erweiterung der "Brunnenhalle" in Bad Dürkheim

Die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung der "Brunnenhalle" in Bad Dürkheim verletzt die Nachbarn nicht in eigenen Rechten. Das hat das Verwal­tungs­gericht Neustadt entschieden und deshalb die Klage einer Nachbarin abgewiesen.

Die Klägerin ist Eigentümerin zweier mit Wohngebäuden bebauter Grundstücke im unbeplanten Innenbereich in Bad Dürkheim. An eines der beiden unmittelbar nebeneinander gelegenen Grundstücke schließt sich südlich ein im Eigentum der beigeladenen Stadt Bad Dürkheim (im Folgenden Beigeladene) stehendes Grundstück an, auf dem diese ein Veran­stal­tungs­gebäude mit dem Namen "Brunnenhalle" betreibt. Bei der "Brunnenhalle" handelt es sich um ein in den 1930er Jahren errichtetes Veran­stal­tungs­gebäude, das der Durchführung von Veranstaltungen verschiedenster Art dient. Sie liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kurgebiet" in der Nähe des Kurgartens und des Salinariums. Im April 2022 erteilte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim (im Folgenden Beklagte) der Beigeladenen die beantragte Baugenehmigung für den "Umbau und die Erweiterung der Brunnenhalle durch Anbau einer Tourist-Information mit Büroeinheit sowie einer Gastronomie nach Abriss des nordwestlichen Anbaus". Durch Neben­be­stim­mungen wurde u.a. ein schall­tech­nisches Gutachten zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt. Dagegen erhob die Klägerin nach erfolgloser Durchführung eines Wider­spruchs­ver­fahrens im September 2022 Klage und machte eine Verletzung eigener Rechten geltend. Es handele sich um eine "maßge­schneiderte Baugenehmigung", mit deren Hilfe versucht werde, eine an dieser Stelle mit lärmsensibler Umgebungs­be­bauung völlig unpassende "Eventlocation" zu realisieren. Die Lärmschutz­maß­nahmen, die der Sachverständige in seinem Gutachten empfehle, seien völlig unrealistisch.

Klage mangels Drittschutzes des Bebauungsplans erfolglos

Das VG hat die Klage abgewiesen. Der Bebauungsplan "Kurgebiet" vermittele Grund­s­tücks­ei­gen­tümern außerhalb des Plangebiets - wie der Klägerin - in Ermangelung entsprechender, ausdrücklicher Bestimmungen keinen Drittschutz. Dies gelte auch für die der Beigeladenen erteilten Befreiungen von dessen Festsetzungen. Selbst wenn der Bebauungsplan aber ungültig sein sollte, da dieser gegen das Verbot verstoßen könnte, in einem Sondergebiet eine unklare ("diffuse") Mischung verschiedener Nutzungsarten zuzulassen, scheide eine Verletzung der Klägerin in eigenen Rechten aus, da sich die "Brunnenhalle" dann in einem sog. faktischen Mischgebiet befände. Dort seien Anlagen für kulturelle Zwecke grundsätzlich zulässig. Die Baugenehmigung verstoße auch ansonsten nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Insbesondere gingen von dem genehmigten Betrieb, wie sich im Einzelnen aus den aus Sicht der Kammer überzeugenden Feststellungen in dem schall­tech­nischen Gutachten ergebe, keine unzumutbaren Lärmbe­läs­ti­gungen aus. Gegen das Urteil kann Berufung bei dem Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33162

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI