21.11.2024
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Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss07.11.2005

Taxifahrer verliert Erlaubnis zur Fahrgast­be­för­derung wegen sexuellem Missbrauchs

Weil er einen weiblichen Fahrgast sexuell missbraucht hat, hat ein Taxifahrer die Erlaubnis zur Fahrgast­be­för­derung verloren. Dies geht aus einem Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt hervor.

Vom Amtsgericht Kaiserslautern wurde er wegen sexuellen Missbrauchs Wider­stand­s­un­fähiger zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: Er hatte im Sommer 2004 eine stark alkoholisierte Frau nach Hause gefahren, in ihre Wohnung begleitet und dort sexuell missbraucht.

Nach seiner Verurteilung entzog ihm die Fahrer­laub­nis­behörde die Erlaubnis zur Fahrgast­be­för­derung.

Der Antragsteller, der Widerspruch eingelegt hat, wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs an das Verwal­tungs­gericht.

Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass die Maßnahme der Behörde nicht zu beanstanden ist. Nach der Fahrer­laub­nis­ver­ordnung sei die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn der Inhaber der Erlaubnis nicht mehr die Gewähr dafür biete, dass er seiner besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werde. Hiervon sei auszugehen, weil der Antragsteller die Frau im Rahmen seiner Tätigkeit als Taxifahrer sexuell missbraucht und dabei die Unfähigkeit seines Opfers zur Äußerung eines Abwehrwillens ausgenutzt habe. Die von ihm geltend gemachten beruflichen und wirtschaft­lichen Nachteile aus der Entziehung der Erlaubnis müssten demgegenüber zurücktreten.

Quelle: ra-online, VG Neustadt (pm)

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