15.11.2024
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Dokument-Nr. 2273

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Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss17.03.2006

Keine Einstellung von Rodungsarbeiten für Flughafen Ramstein

Der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND – ist mit einem Eilantrag, weitere Rodungs- bzw. Kahlschlags­a­r­beiten im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Westpfälzer Moorniederung“ einzustellen, beim Verwal­tungs­gericht ohne Erfolg geblieben. Mit den Maßnahmen soll die für das Starten und Landen der Flugzeuge erforderliche Hinder­nis­freiheit für den Militä­r­flughafen Ramstein geschaffen werden.

Der BUND hatte geltend gemacht, dass für die aktuell anstehenden Arbeiten eine Befreiung nach dem Landes­na­tur­schutz­gesetz erforderlich sei; zudem sei die Rodung einer Fläche von mehr als ,5 ha nach dem Landes­wa­ld­gesetz verboten.

Das Gericht hat entschieden, dass die Arbeiten fortgesetzt werden dürfen: Die Maßnahmen seien bereits Gegenstand eines vom BUND im Jahr 2003 betriebenen Eilverfahrens gewesen. Schon in diesem Verfahren sei der Antragsteller vom Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen worden, dass vieles für das Vorliegen von Befrei­ungs­gründen spreche. Auf die nach seiner Ansicht fehlenden Genehmigungen könne sich der BUND deshalb nicht berufen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 09/06 des VG Neustadt vom 29.03.2006

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