15.11.2024
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Dokument-Nr. 1934

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Urteil20.02.2006Verwaltungsgericht Neustadt3 K 731/05.NW
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Verwaltungsgericht Neustadt Urteil20.02.2006

Marienkapelle darf gebaut werden

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt hat entschieden, dass bei Petersberg im Landkreis Südwestpfalz eine Marienkapelle errichtet werden darf.

An dem vorgesehenen Standort soll es in der Zeit von 1949 bis 1952 zu Marie­n­er­schei­nungen gekommen sein. Der Kapellenverein Fehrbach bemühte sich deshalb jahrelang um eine Baugenehmigung für die Errichtung einer offenen Kapelle mit 12 Sitzplätzen, welche ihm schließlich - gegen den Widerstand der Gemeinde Petersberg - von der Kreisverwaltung erteilt wurde.

Hiergegen erhob die Gemeinde beim Verwal­tungs­gericht Klage und machte vor allem geltend, dass die Erschließung nicht gesichert sei: Der Weg zum geplanten Standort stehe teilweise in Privateigentum. Auch sei nicht gewährleistet, dass im Notfall Rettungs­fahrzeuge dorthin gelangen könnten. Im Übrigen gebe es weder eine Wasser- noch eine Abwas­ser­ver­sorgung. Den Ausbau des Weges könne sie finanziell nicht tragen.

Dieser Auffassung hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Die Richter sehen die Erschließung vielmehr als ausreichend an und haben deshalb heute die Klage der Gemeinde gegen die Baugenehmigung abgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 04/06 des VG Neustadt vom 20.02.2006

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