21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 9236

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Urteil18.01.2010

VG Neustadt: Bordellverbot der Stadt Pirmasens fehlerhaftBetrieb genießt nach Umzug Bestandsschutz

Das Vorgehen der Stadt Pirmasens gegen ein Wohnungsbordell ist wegen eines Ermes­sens­fehlers rechtswidrig. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Neustadt entschieden.

Die Klägerin betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem angemieteten Wohngebäude in Pirmasens ein Bordell. In der Vergangenheit duldete die Stadt solche Betriebe, obwohl nach der Rechts­ver­ordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands für den Regie­rungs­bezirk Rheinhessen-Pfalz die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohnern - also auch in Pirmasens - verboten ist. Als die Klägerin aber den Betrieb in ein von ihr angekauftes Wohngebäude verlagerte, untersagte ihr die Behörde, die Zimmer zur Prostitution zu nutzen. Ein Widerspruch der Klägerin blieb erfolglos: Es fehle zum einen die erforderliche Baugenehmigung, zum anderen würden neue Bordelle nicht mehr geduldet. Hiergegen hat die Klägerin Klage zum Verwal­tungs­gericht erhoben: Ihr Betrieb sei nicht neu, sondern sie sei lediglich umgezogen und genieße daher Bestandsschutz.

Stadt Pirmasens hätte gegen Nutzung des Wohngebäudes als Bordell einschreiten können

Das Verwal­tungs­gericht hat die Nutzungsuntersagung aufgehoben: Die Stadt Pirmasens habe das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen, gegen die nicht genehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zu Prosti­tu­ti­o­ns­zwecken einschreiten zu können, fehlerhaft ausgeübt. Sie dürfe zwar gegen Neubetriebe einschreiten und zulässigerweise auch bei einem Umzug von einem Neubetrieb ausgehen. Ein solches Vorgehen müsse aber im Interesse einer Gleich­be­handlung nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Die Stadt müsse zweifelsfrei festlegen, welche Betriebe als Neubetriebe keinen Bestandsschutz erhielten. Daran fehle es im Fall der Klägerin. Es sei unklar geblieben, ob der hierfür maßgebliche Stichtag vor oder nach der Verlagerung des Bordells der Klägerin gesetzt worden und es daher ein Alt- oder Neubetrieb sei.

Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9236

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI