21.11.2024
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Dokument-Nr. 5417

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Verwaltungsgericht Neustadt Urteil29.10.2007

Swingerclub ohne Baugenehmigung muss schließen

Auch ein Swingerclub, der seit einigen Jahren betrieben wird, benötigt die erforderliche Baugenehmigung. Dies musste nun ein Grund­s­tücks­ei­gentümer in Schifferstadt feststellen.

Der Club wird seit mehreren Jahren in einer ursprünglich zu Produk­ti­o­ns­zwecken errichteten zweige­schossigen Halle in einem Schifferstadter Industriegebiet betrieben. Nachdem die Kreisverwaltung hiervon erfahren hatte, untersagte sie den beiden Eigentümern des Grundstücks den weiteren Betrieb und forderte sie auf, bestehende Miet- und Nutzungs­ver­hältnisse mit den Betreibern zu beenden.

Einer der Eigentümer erhob hiergegen Klage beim Verwal­tungs­gericht.

Diese blieb ohne Erfolg: Die Nutzung der ehemaligen Produk­ti­o­nshalle als Swingerclub dürfe untersagt werden, denn für die vorgenommene Nutzung­s­än­derung fehle die erforderliche Baugenehmigung. Eine solche könne auch nicht nachträglich erteilt werden, da ein Swingerclub als sog. "Vergnü­gungs­stätte" im Sinne des Baupla­nungs­rechts in einem Industriegebiet nicht zulässig sei. Wegen des festgestellten ständigen Wechsels von Nutzern und Betreibern - allein sieben in den Jahren 2003 bis 2006 - sei es auch nicht zu beanstanden, gegen den Grund­s­tücks­ei­gentümer vorzugehen. Nur so könne eine dauerhafte Beendigung der unzulässigen Nutzung sichergestellt werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/07 des VG Neustadt vom 11.12.07

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