22.11.2024
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Dokument-Nr. 4203

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Verwaltungsgericht Neustadt Urteil16.04.2007

Bürger­meis­terwahl - Kein Verstoß der Neutra­li­täts­pflicht durch ZeitungsanzeigeStichwahl für das Amt des Bürgermeisters von Hauenstein nicht zu beanstanden

Bei der Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Verbands­ge­meinde Hauenstein am 26. November 2006 hat es keine Verstöße gegen Wahlvor­schriften gegeben. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Neustadt auf Klage zweier wahlbe­rech­tigter Bürger hin entschieden.

Zur Wahl standen an diesem Tag der mit 53,16 % gewählte CDU-Kandidat Ulrich Lauth sowie eine weitere Bewerberin, die 46,84 % der Stimmen erhielt.

Im „Hauensteiner Boten“, dem Amtsblatt der Verbands­ge­meinde Hauenstein, war zuvor am 23. November 2006 eine Anzeige der drei Beigeordneten der Verbands­ge­meinde - unter Hinzufügung ihrer Amtsbe­zeich­nungen - mit dem Text „Wir unterstützen Lauth“ erschienen. Zudem hatten die Ortsbür­ger­meister von Schwanheim und Lug Annoncen veröffentlicht, in denen unter anderem „Schwanheim für Lauth“ bzw. „Lug für Lauth“ stand.

Mit ihrer Wahlanfechtung machten die Kläger geltend, dass in den Anzeigen eine unzulässige Parteinahme der Beigeordneten und Ortsbür­ger­meister für den CDU-Kandidaten zu sehen sei. Diese hätten gegen die Neutra­li­täts­pflicht verstoßen, die mit ihrem Amt verbunden sei.

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen: Der private Charakter der durch das Grundrecht auf Meinungs­freiheit gedeckten Äußerungen sei trotz Verwendung der Amtsbe­zeich­nungen eindeutig erkennbar gewesen. Allein aus der Veröf­fent­lichung im „Hauensteiner Boten“ folge noch keine Amtlichkeit der betreffenden Aussagen. Die privat bezahlten Annoncen seien im deutlich abgetrennten Anzeigenteil veröffentlicht worden und zudem ausdrücklich als „Anzeige“ gekennzeichnet gewesen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/07 des VG Neustadt vom 07.05.2007

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