23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Jäger, der in der Dämmerung mit geschultertem Gewehr einen Hügel hinaufgeht.

Dokument-Nr. 3501

Drucken
Beschluss12.12.2006Verwaltungsgericht Münster1 L 872/06
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Münster Beschluss12.12.2006

Keine vorzeitige Rückgabe eines eingezogenen JagdscheinsErhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Jägers, der zwei Treiber anschoss

Die Jagdsaison ist für einen Jäger aus dem Kreis Warendorf, der bei einer Entenjagd zwei Treiber verletzt hat, beendet. Das Verwal­tungs­gericht Münster entschied, der Jagdschein bleibe vorläufig eingezogen. Es bestünden gravierende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Jägers. Deshalb habe sein Interesse an der weiteren Ausübung seines Jagdrechts gegenüber dem Sicher­heits­in­teresse der Allgemeinheit zurückzutreten.

Bei einer Gesell­schaftsjagd auf Niederwild Ende Oktober 2006 zogen zwei Treiberwehren durch ein Wäldchen im Kreis Warendorf und jagten Enten. Ein 52jähriger Jäger, der seit mehr als 26 Jahren zur Jagd geht, führte eine Nachsuche in dichtem Gehölz durch, um eine angeschossene Ente zu bergen. Nachdem ihm das gelungen war, scheuchte sein Hund eine andere Ente aus der Uferböschung eines Teiches auf. Er schoss auf die aufsteigende Ente und traf mit Teilen der Schrotladung zwei Jagdteilnehmer auf der gegen­über­lie­genden Seite des Uferdickichts. Bei einem Treiber befanden sich zwei Schrotkugeln im Schädel, einem Treiberschützen mussten Schrotkugeln aus Kopf und Wange entfernt werden. Die Jagdbehörde des Kreises Warendorf erklärte nach dem Unfall den Jagdschein des Schützen für ungültig und zog ihn ein. Sie ging aufgrund der Ermittlungen der Kreis­po­li­zei­behörde davon aus, er habe mit seiner Waffe in einem unüber­sicht­lichen Gelände einen Schuss abgegeben, obwohl er mit dem Aufenthalt von Treibern in Schussrichtung habe rechnen müssen. Der Jäger machte hingegen im gerichtlichen Verfahren geltend, die beiden Verletzten hätten sich nicht an die Anweisungen des Jagdleiters gehalten. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe hätten sie sich nicht mehr in seiner Schussrichtung aufhalten dürfen.

Der Sachverhalt könne im Eilverfahren nicht aufgeklärt werden, beschloss die 1. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts. Ob dem Antragsteller aufgrund des Jagdunfalls die Zuverlässigkeit wegen einer leichtfertigen Verwendung seiner Doppel­bock­flinte oder eines nicht vorsichtigen und sachgemäßen Umgangs mit ihr abzusprechen sei, müsse in einem etwaigen Haupt­sa­che­ver­fahren geklärt werden. Bei der deshalb vorzunehmenden allgemeinen Inter­es­se­n­ab­wägung überwiege das öffentliche Interesse das Interesse des Antragstellers, bis zur Entscheidung im Haupt­sa­che­ver­fahren sein Jagdrecht weiter auszuüben. Durch die Verwendung von Schusswaffen bei der Jagd werde eine erhebliche Gefahrenquelle für Leben, Leib und Eigentum eröffnet. Im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit dürfe die Jagd daher nur durch zuverlässige Personen ausgeübt werden. Bestünden - wie hier - gravierende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Jagdschein­be­rech­tigten, habe sein Interesse an der weiteren Ausübung seines Jagdrechts gegenüber dem Sicher­heits­in­teresse der Allgemeinheit an dem Sofortvollzug der Einzie­hungs­ver­fügung zurückzutreten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Münster vom 14.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3501

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI