14.11.2024
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Dokument-Nr. 1544

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Urteil29.11.2005Verwaltungsgericht MünchenM 5 K 05.990 und M 5 K 05.2068
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Verwaltungsgericht München Urteil29.11.2005

Münchner Lehrer darf nicht mehr unterrichten

Das Verwal­tungs­gericht München hat entschieden, dass die Landes­hauptstadt München nicht verpflichtet ist, den Kläger, der als Lehrer am Münchner Elsa- Brändström-Gymnasium unterrichtet hatte, wieder als Mathematik-/Ethik-Lehrer einzusetzen.

Seine Äußerungen in der Sendung „Report München“ vom 19. Juli 2004, die von ihm gestellte Ethik-Klausur und seine Tätigkeit für die Arbeits­ge­mein­schaft Humane Sexualität (AHS) sind sachliche Gründe für die Umsetzung sowie den Entzug der Funktion des Jungen­be­auf­tragten und der des Fachko­or­di­nators für Ethik.

Bei einer Umsetzung hat die Beklagte einen weiten Ermes­sens­spielraum. Das Gericht hatte lediglich zu prüfen, ob ein sachlicher Grund für die Umsetzung vorlag. Diese Frage hat es bejaht.

Rechtmäßig ist auch die Anordnung der ärztlichen Untersuchung. Das Verhalten des Klägers, der als Lehrer in ständigem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht, gibt begründeten Anlass, seinen Gesund­heits­zustand im Hinblick auf eventuelle pädophile Neigungen abklären zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung des VG München vom 29.11.2005

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