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Dokument-Nr. 4956

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Verwaltungsgericht Minden Beschluss05.10.2007

Hundegebell nicht zu laut - Tierpension kann eröffnenAnwohner scheitern mit Klage aufgrund Lärmbe­läs­ti­gungen

Das Verwal­tungs­gericht Minden hat einen Eilantrag von Nachbarn gegen eine von der Stadt Bielefeld genehmigte Tierpension abgelehnt. Die Aidshilfe Bielefeld e.V. will mit dem Sozialprojekt eine Tierpension, die mit der Nutzung­s­än­derung eines ehemaligen Wohngebäudes und mit dem Neubau eines Hundehauses in Bielefeld-Jöllenbeck verbunden ist, realisieren.

Gegen die erteilte Baugenehmigung haben Nachbarn des Vorhabens Klage erhoben und zugleich beim Verwal­tungs­gericht Minden um Eilrechtsschutz nachgesucht. Sie befürchten, dass der vom Hundehaus ausgehende Lärm – insbesondere das Hundegebell – zu unzumutbaren Beein­träch­ti­gungen führt. Die Einhaltung der Lärmschutz­auflagen in der angefochtenen Baugenehmigung sei im praktischen Betrieb nicht gewährleistet, weil das Betriebskonzept nicht ausreichend durchdacht sei.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Nach der im Eilverfahren allein möglichen überschlägigen Bewertung unterschreite der von der Tierpension ausgehende Lärm deutlich die im Außenbereich maßgeblichen Immissionswerte. Dies ergebe sich aus einem eingeholten Sachver­stän­di­gen­gut­achten. Zwar würden die Lautäußerungen von Hunden als besonders störend empfunden, die Lästigkeit relativiere sich hier jedoch durch die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem Wohnhaus der Antragsteller.

Quelle: ra-online, VG Minden

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