21.11.2024
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Dokument-Nr. 4399

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Beschluss15.06.2007Verwaltungsgericht Minden7 L 226/07
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Verwaltungsgericht Minden Beschluss15.06.2007

Busli­ni­en­vergabe in Herford ist rechtswidrigVerwal­tungs­gericht stoppt Konzes­si­ons­vergabe im Eilverfahren

Die Vergabe der Buslinien im Stadt- und Regionalverkehr in Herford an die Verkehrs­be­triebe Minden-Ravensberg GmbH (VMR) ist rechtswidrig. Das Verwal­tungs­gericht Minden hat deshalb einem Eilantrag der in Bielefeld ansässigen NVO GmbH stattgegeben, die sich ebenfalls um den Erhalt der Konzessionen für den Linienbetrieb beworben hatte.

Im Rahmen der Neuvergabe der Buslinien hatte die Bezirks­re­gierung Detmold Ende Februar diesen Jahres der VMR die Konzession erteilt. Nach Auffassung der zuständigen 7. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts liegt dieser Entscheidung zum Einen ein grundsätzlich falscher rechtlicher Maßstab zugrunde. Zum Anderen sei nicht erkennbar, aus welchen Gründen die Bezirks­re­gierung die VMR bevorzugt habe, obwohl sie selbst die von der NVO angebotene Verkehrs­be­dienung - bis auf eine Ausnahme - für besser halte. Die Tatsache, dass die VMR die Linien zuvor betrieben habe, führe per se nicht dazu, dass ihr ohne Weiteres der Vorzug gegenüber der NVO als Neubewerberin gegeben werden müsse. Die Bezirks­re­gierung Detmold hat daher erneut über die Anträge auf Erteilung der Konzession zum Betrieb des Stadt- und Regio­na­l­verkehrs in Herford zu entscheiden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 15.06.2007

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