15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5474

Drucken
Beschluss16.01.2008Verwaltungsgericht Minden3 L 699/07
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Beschluss16.01.2008

Bezirks­schorn­steinfeger verliert Zulassung wegen unrechtmäßig erhobener Gebühren und Vernach­läs­sigung von Dokumen­ta­ti­o­ns­pflichtenGericht bestätigt Widerruf der Bestellung zum Bezirks­schorn­steinfeger

Das Verwal­tungs­gericht Minden hat entschieden, dass einem Bezirks­schorn­stein­fe­ger­meister die Bestellung widerrufen werden darf, wenn er unrechtmäßig Gebühren erhebt oder seinen Dokumen­ta­ti­o­ns­pflichten nicht nachkommt.

Ein Bezirks­schorn­stein­fe­ger­meister aus dem Kreis Herford darf seine Tätigkeit zunächst nicht mehr ausüben.

Gegen den inzwischen 52-jährigen Antragsteller war bereits im Jahre 2000 ein sog. Warnungsgeld in Höhe von 5.000,00 DM verhängt worden, weil er entgegen den Vorschriften des Schorn­stein­fe­ger­ge­setzes keinen Gesellen beschäftigt hatte. Die hiergegen erhobene Klage hatte sowohl vor dem Verwal­tungs­gericht Minden als auch vor dem Oberver­wal­tungs­gericht in Münster keinen Erfolg.

Gegenstand des nunmehr entschiedenen Eilverfahrens ist der Widerruf der Bestellung des Antragsstellers zum Bezirks­schorn­steinfeger. Die Bezirks­re­gierung Detmold hat diesen Widerruf im Wesentlichen darauf gestützt, dass der Antragsteller für seine Tätigkeit teilweise Gebühren vereinnahmt hatte, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab; außerdem sei der Antragsteller seinen Dokumen­ta­ti­o­ns­pflichten nicht ausreichend nachgekommen. Die zuständige 3. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts teilte die Auffassung der Bezirks­re­gierung, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht aufweise. Infolgedessen sei ihm die Tätigkeit als Bezirks­schorn­steinfeger zu Recht untersagt worden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 22.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5474

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI