14.11.2024
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Dokument-Nr. 4597

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Beschluss25.07.2007Verwaltungsgericht Minden2 L 385/07
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Verwaltungsgericht Minden Beschluss25.07.2007

Kein Baustopp für die Paul-Gerhardt-Kirche in Bielefeld

Das Verwal­tungs­gericht Minden hat einen Eilantrag der „Bürge­r­i­n­i­tiative für den Erhalt der Paul-Gerhardt-Kirche in Bielefeld“ abgelehnt. Mit dem Antrag hatte sich die Bürge­r­i­n­i­tiative gegen Baumaßnahmen gewandt, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kirche auf Veranlassung der evangelisch-lutherischen Neustädter Marien-Kirchengemeinde ab nächster Woche vorgenommen werden sollen.

So ist die Entfernung des Kirch­turm­kreuzes und der Glocken sowie eines Kirchenfensters in einem Nebenraum geplant. Die Bürge­r­i­n­i­tiative beruft sich auf eine mit der Antragsgegnerin getroffene Vereinbarung, mit der ihr die Nutzung der bereits entwid-meten Kirche bis zum 12. September 2007 ermöglicht worden ist. Die zuständige 2. Kammer des Gerichts konnte nicht feststellen, dass durch die ge-planten Maßnahmen die Nutzung der ehemaligen Kirche zu Gottesdiensten und Andachten eingeschränkt wird, da der Innenraum von den Umbaumaßnahmen zu-nächst verschont bleibt und der Zugang zu den Gottesdienst- und Andachtzeiten bis zum vereinbarten Nutzungsende gewährleistet ist. Aus der zwischen den Beteiligten geschlossenen Vereinbarung ergebe sich kein Anspruch auf Unterlassung jeglicher baulicher Maßnahmen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 25.07.2007

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