Verwaltungsgericht Minden Urteil25.08.2008
Angeblicher Professor darf Titel nicht mehr führen
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen dem Kläger aus dem Kreis Paderborn zu Recht die Führung des Titels "Professor" untersagt hat.
Der Kläger berief sich auf ein Schreiben des damaligen Wissenschaftsministeriums aus dem Jahr 1996, mit dem ihm angeblich die Führung eines in Prag erworbenen Professorentitels gestattet worden war. Das beklagte Ministerium bezeichnete dieses Schreiben als Fälschung und wies außerdem darauf hin, dass Auskünfte der zuständigen Stellen in Prag gegen eine Berechtigung des Klägers zur Führung des Titels sprächen.
Die zuständige 2. Kammer unter Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Klaus Peter Frenzen teilte letztlich die Auffassung des Ministeriums und bestätigte deshalb dessen Untersagungsverfügung. Auch ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten sowie die Angaben der damals zuständigen Sachbearbeiterin rechtfertigten die Annahme, dass das vom Kläger zur Begründung seines Rechts herangezogene Schreiben des Ministeriums gefälscht sei. Das Gericht ging zudem davon aus, dass der Kläger in Prag nie einen Titel erworben hat, der ihn in Deutschland zur Führung der Bezeichnung "Professor" berechtigt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 25.08.2008