18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 32193

Drucken
Urteil20.09.2022Verwaltungsgericht Minden16 K 1086/21
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Urteil20.09.2022

Corona-Pandemie: Verdien­st­ausfall nach dem Infektions­schutzgesetz kann nur erstattet werden, wenn die alleinige Ursache die Absonderung istKein Anspruch auf Erstattung von Verdienst­ausfa­l­l­ent­schä­di­gungen nach Infektions­schutzgesetz

Das Verwal­tungs­gericht Minden hat entschieden, dass der Klägerin keine Erstattung gezahlter Verdienst­ausfa­l­l­ent­schä­digung nach Infektions­schutzgesetz zusteht.

Die Klägerin aus Rheda-Wiedenbrück ist in der Fleisch­ver­a­r­bei­tungs­branche tätig. Da es im Jahr 2020 zu einem erheblichen Corona-Ausbruch in ihrem Betrieb kam, wurde dieser vorübergehend geschlossen. Zur gleichen Zeit mussten einige ihrer Arbeitnehmer in Absonderung in sog. häusliche Quarantäne. Die Klägerin bezahlte u.a. einen ihrer Arbeitnehmer weiter und forderte die gezahlten Beträge vom beklagten Land. Dieses lehnte eine Erstattung ab. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

Verdien­st­ausfall kann nur erstattet werden, wenn die alleinige Ursache die Absonderung nach dem Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz ist

Zur Begründung hat die 16. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts ausgeführt, dass die Voraussetzungen des Infek­ti­o­ns­schutz­ge­setzes für eine Erstattung nicht vorlägen. Danach müsse ein Arbeitnehmer u.a. einen Verdienstausfall erleiden, dessen alleinige Ursache seine Absonderung sei. Der Arbeitnehmer der Klägerin habe zwar einen solchen Verdien­st­ausfall erlitten, da der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ Anwendung fände und keine Lohner­satz­ansprüche bestünden. Wegen der angeordneten Betrie­bs­schließung habe er seine Arbeit aber auch ohne Absonderung nicht erbringen können. Es fehle daher an der notwendigen Kausalität der Absonderung für den Verdien­st­ausfall.

Quelle: Verwaltungsgericht Minden, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32193

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI