18.10.2024
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Verwaltungsgericht Minden Beschluss26.03.2009

Mobil­funk­be­treiber muss Windradbau zunächst duldenVodafone befürchtet Beein­träch­tigung von zwei Richt­funkstrecken

Ein Mobil­funk­be­treiber ist mit seinem Eilantrag gegen den Bau einer Windkraftanlage unterlegen. Er befürchtete, dass durch das Windrad zwei Richt­funkstrecken gestört werden könnten. Baupla­nungs­rechtlich ist der Bau des Windrades allerdings zulässig.

Das Verwal­tungs­gericht Minden in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bau einer Windkraftanlage im Industriegebiet Mönkeloh in Paderborn zunächst fortgesetzt werden kann.

Vodafone hat in ca. 300 Meter Entfernung eine Vermitt­lungs­stelle

Die Vodafone AG, die ca. 300 Meter entfernt eine Vermitt­lungs­stelle und einen Antennenmast errichtet hat, hatte sich gegen die dem Bauherrn der Anlage erteilte immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung mit der Begründung gewandt, die geplante Windkraftanlage beeinträchtige die Funkübertragung bei zwei der 18 Richt­funkstrecken, so dass Störungen im Mobilfunknetz zu befürchten seien.

Richter lehnen Eilantrag ab

Die zuständige 11. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts lehnte den Eilantrag von Vodafone ab. Die zum Bau der Windkraftanlage erteilte immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung verstoße weder offensichtlich gegen baupla­nungs­rechtliche Vorschriften noch gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Der Bau einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 73,25 Metern sei nach dem Bebauungsplan zulässig, da dieser keine Höhenbegrenzung vorsehe. Die Verwirklichung einer zulässigen Bebauung sei auch in Bezug auf Vodafone nicht rücksichtslos, weil diese mit einer derartigen Bebauung habe rechnen müssen und die behaupteten Störungen des Mobil­funk­verkehrs durch Anmieten von Fremdleitungen anderer Mobil­funk­an­bieter verhindert werden könnten. Außerdem habe der Bauherr Vodafone angeboten, dass seine Hochbauten für Zwecke des Richt­funk­verkehrs benutzt werden könnten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden

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