Dokument-Nr. 7644
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Verwaltungsgericht Minden Beschluss26.03.2009
Mobilfunkbetreiber muss Windradbau zunächst duldenVodafone befürchtet Beeinträchtigung von zwei Richtfunkstrecken
Ein Mobilfunkbetreiber ist mit seinem Eilantrag gegen den Bau einer Windkraftanlage unterlegen. Er befürchtete, dass durch das Windrad zwei Richtfunkstrecken gestört werden könnten. Bauplanungsrechtlich ist der Bau des Windrades allerdings zulässig.
Das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bau einer Windkraftanlage im Industriegebiet Mönkeloh in Paderborn zunächst fortgesetzt werden kann.
Vodafone hat in ca. 300 Meter Entfernung eine Vermittlungsstelle
Die Vodafone AG, die ca. 300 Meter entfernt eine Vermittlungsstelle und einen Antennenmast errichtet hat, hatte sich gegen die dem Bauherrn der Anlage erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit der Begründung gewandt, die geplante Windkraftanlage beeinträchtige die Funkübertragung bei zwei der 18 Richtfunkstrecken, so dass Störungen im Mobilfunknetz zu befürchten seien.
Richter lehnen Eilantrag ab
Die zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag von Vodafone ab. Die zum Bau der Windkraftanlage erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung verstoße weder offensichtlich gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften noch gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Der Bau einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 73,25 Metern sei nach dem Bebauungsplan zulässig, da dieser keine Höhenbegrenzung vorsehe. Die Verwirklichung einer zulässigen Bebauung sei auch in Bezug auf Vodafone nicht rücksichtslos, weil diese mit einer derartigen Bebauung habe rechnen müssen und die behaupteten Störungen des Mobilfunkverkehrs durch Anmieten von Fremdleitungen anderer Mobilfunkanbieter verhindert werden könnten. Außerdem habe der Bauherr Vodafone angeboten, dass seine Hochbauten für Zwecke des Richtfunkverkehrs benutzt werden könnten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden
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