23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 4084

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Urteil12.04.2007

Zulässige erken­nungs­dienstliche Behandlung eines Lehrers

Das VG Minden hat entschieden, dass ein ehemaliger Aushilfslehrer an einer Realschule im Kreis Herford, gegen den wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutz­be­fohlenen ermittelt wird, erken­nungs­dienstlich behandelt werden darf.

Der inzwischen 37-jährige Kläger war Aushilfslehrer an einer Realschule. Während dieser Zeit begann er eine sexuelle Beziehung mit einer damals 14-jährigen Schülerin, deren Familie er auch privat freund­schaftlich verbunden war. Nach dem Ende der Beziehung erstattete die Schülerin zusammen mit ihrer Mutter Strafanzeige, woraufhin die Staats­an­walt­schaft Bielefeld im Februar 2007 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutz­be­fohlenen Anklage beim Jugend­schöf­fen­gericht Herford erhob; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bereits im Oktober 2006 ordnete die beklagte Landrätin des Kreises Herford die erken­nungs­dienstliche Behandlung des Klägers (Abnahme von Fingerabdrücken und Fotos zum Gebrauch bei zukünftigen Ermittlungen) an. Dagegen wandte sich der Kläger im Wesentlichen mit der Begründung, er habe die Beziehung nicht als Lehrer, sondern als Freund der Familie aufgenommen und geführt. Deshalb liege keine strafbare Handlung vor.

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen und damit die Anordnung der erken­nungs­dienst­lichen Behandlung bestätigt. Für die Anordnung der erken­nungs­dienst­lichen Behandlung reiche das Bestehen eines Tatverdachts aus. Die Beklagte habe die Möglichkeit erneuter Ermittlungen auch ausreichend mit der immerhin zweijährigen Dauer der Beziehung und der fortdauernden Tätigkeit des Klägers als Nachhilfe- und Gesangslehrer begründet. Ob sich der Kläger tatsächlich strafbar gemacht habe, habe das Jugend­schöf­fen­gericht zu klären. Sollte der Kläger dort freigesprochen werden, müsse die Beklagte die gewonnenen Daten ggf. löschen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 12.04.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4084

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI